Zahlungsauslösedienst, PSD2 („Payment Services Directive 2“)
Zahlungsauslösedienste nehmen Überweisungen zulasten eines Bankkontos vor. Dabei räumen Kontoinhaber*innen einem Drittdienst die Rechte zur Nutzung des Onlinebankings bei ihrer Bank ein. Mittels des PSD2-Verfahrens wird der Zugriff des Drittdienstes auf die Kontodaten beschränkt. Zudem gilt: Ohne Zustimmung des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin darf keine Zahlung ausgeführt werden. weiterlesen ...