Damit ist gemeint, dass der Zugriff zu einem bestimmten Dienst erst gewährt wird, wenn die Berechtigung des Nutzers oder der Nutzerin durch zwei voneinander unabhängige Identifikationsmethoden geprüft wurde. In der Regel können die Methoden aus folgenden Bereichen ausgewählt werden: Wissen (Passwort oder Code), Gerät (Chip-Lesegerät oder Smartphone) und biometrische Kennung (Fingerabdruck, Gesichts- oder Retinascan).
Die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz hat sich am Montag, 2. Dezember 2024, zur letzten Gremiensitzung des Jahres in Ludwigshafen getroffen. Mit dabei: Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitales in Rheinland-Pfalz, die sich über das Projekt der Digital-Botschafter*innen informierte und den anwesenden Ehrenamtlichen für ihr Engagement dankte.