Zahlungsauslösedienste nehmen Überweisungen zulasten eines Bankkontos vor. Dabei räumen Kontoinhaber*innen einem Drittdienst die Rechte zur Nutzung des Onlinebankings bei ihrer Bank ein. Mittels des PSD2-Verfahrens wird der Zugriff des Drittdienstes auf die Kontodaten beschränkt. Zudem gilt: Ohne Zustimmung des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin darf keine Zahlung ausgeführt werden.
Die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz hat sich am Montag, 2. Dezember 2024, zur letzten Gremiensitzung des Jahres in Ludwigshafen getroffen. Mit dabei: Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitales in Rheinland-Pfalz, die sich über das Projekt der Digital-Botschafter*innen informierte und den anwesenden Ehrenamtlichen für ihr Engagement dankte.