Zahlungsauslösedienst, PSD2 („Payment Services Directive 2“)

Ältere Dame bezahlt mit ihrem Smartphone

Zahlungsauslösedienste nehmen Überweisungen zulasten eines Bankkontos vor. Dabei räumen Kontoinhaber*innen einem Drittdienst die Rechte zur Nutzung des Onlinebankings bei ihrer Bank ein. Mittels des PSD2-Verfahrens wird der Zugriff des Drittdienstes auf die Kontodaten beschränkt. Zudem gilt: Ohne Zustimmung des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin darf keine Zahlung ausgeführt werden.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 22. November 2021