
Immer mehr spielt sich das tägliche Leben auch im Internet ab. Jede und jeder hinterlässt viele Spuren beim Online-Einkauf oder beim Kontakt mit Freunden und Verwandten. Wer sich zu Lebzeiten schon Gedanken darum macht, was nach seinem Tod mit diesen Spuren, mit seinen Geräten, Daten und Konten passiert, macht es seinen Erben leichter.
Diese Hinweise sollen Anregungen und einen Überblick geben, woran man im Hinblick auf die Regelung des eigenen digitalen Erbes denken sollte:
Übersicht anfertigen
Eine Übersicht über alle Online-Nutzerkonten (Accounts) mit Benutzernamen und Kennwörter kann hilfreich sein. Allerdings sind dies sehr sensible Daten. Am besten werden sie verschlüsselt auf einem USB-Stick gespeichert und an einem sichern Ort, beispielsweise einem Tresor oder Bankschließfach, aufbewahrt.
Übersicht aktualisieren
Die Übersicht über die Nutzerkonten sollte stets aktuell gehalten werden: Neu hinzugekommene Konten, auch Accounts genannt, sollten ergänzt werden. Hat man Accounts, die man nicht mehr benutzt, ist es ratsam, sich von diesen direkt wieder abzumelden beziehungsweise sie zu löschen. Diese können dann aus der Liste entfernt werden.
Vollmacht ausstellen
Sinnvoll ist es, eine Vertrauensperson zum digitalen Nachlassverwalter zu bestimmen. Eine entsprechende Vollmacht sollte besagen, dass diese Person sich vollumfänglich um den digitalen Nachlass kümmern soll. Es kann auch konkret festgelegt werden, welche Daten gelöscht werden, was mit Fotos geschehen und wie mit dem Profil in einem sozialen Netzwerk verfahren werden soll. Darüber hinaus stellt sich die Frage: Was soll mit den Geräten wie Computer, Smartphone und Tablet und den darauf gespeicherten Daten passieren? Diese Vollmacht muss man handschriftlich unterschreiben.
Über das Thema sprechen
Der Vertrauensperson sollte die Vollmacht ausgehändigt werden, sie sollte auch wissen, wo die Zugangsdaten-Übersicht zu finden ist. Auch die Angehörigen sollten Bescheid wissen, dass der digitale Nachlass auf diese Weise geregelt worden ist. Es gibt auch Firmen, die kommerziell Nachlassverwaltung anbieten, die Sicherheit solcher Unternehmen lässt sich aber nur schwer beurteilen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. gibt Tipps, wie man zu Lebzeiten seinen digitalen Nachlass regeln kann, und stellt eine Checkliste zum Ausdrucken zur Verfügung.
Quelle: Steinhöfel, Barbara (2015): Digitales Erbe – Zugriff für die Erben? In: Silver Surfer – Sicher online im Alter. Lernbuch für aktive Internetnutzer. Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. 3. Auflage. S.100.