Erben ohne Testament und ohne Verfügung
Was können Hinterbliebene tun?
Auf den ersten Blick erscheint die Sache relativ klar: Wer erbt, ist auch Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers oder der Erblasserin. Er oder sie wird somit Eigentümer von Sachwerten, beispielsweise von Haus, Geld und anderen Gegenständen, wie Bücher, CDs oder Briefe. Beim digitalen Erbe jedoch treten zahlreiche juristische Fragestellungen und Probleme auf, für die bislang klare gesetzliche Regelungen fehlen. weiterlesen ...