Sonderzeichen, Zahlen oder Großbuchstaben

Wie sieht ein sicheres Passwort aus?

Sie möchten E-Mails schreiben, online einkaufen oder Bankgeschäfte über das Internet erledigen? Um solche Dienste im Internet nutzen zu können, benötigen Sie in aller Regel einen Benutzernamen und ein Passwort. Ein Passwort ist wie ein Schlüssel zu einer Tür: Er verhindert, dass ungewollte Gäste Zugang erlangen, und für unterschiedliche Türen haben Sie unterschiedliche Schlüssel. Gleiches gilt im Internet.

Allerdings erstellen Sie Ihre Passwörter, auch Kennwörter genannt, selbst. Um es Eindringlingen so schwer wie möglich zu machen, muss ein solches Passwort möglichst sicher sein. Doch wie sieht ein sicheres Passwort aus?

EIN GUTES PASSWORT SOLLTE…

1.       rein zufällig sein und keine persönlichen Angaben, also keine Namen,
Geburtsdaten oder Hobbys, beinhalten.

2.       nicht im Wörterbuch zu finden sein.

3.       Groß- und Kleinbuchstaben enthalten.

4.       Zahlen enthalten.

5.       Sonderzeichen wie beispielsweise „!+#“ enthalten.

6.       mindestens acht Zeichen lang sein.

Grundsätzlich gilt: Je länger und komplexer das Passwort, desto besser. Doch wie soll man sich so ein Passwort merken können? Bilden Sie einen Satz, aus dessen Wörtern und Zahlen Sie das Passwort zusammensetzen. Sie können die Anfangsbuchstaben der Wörter nutzen. Aus dem Satz „Ich trinke jeden Morgen eine Tasse Kaffee mit zwei Stückchen Zucker und Milch!“ wird dann „ItjM1TKm2SZ+M!“.

Ich trinke jeden Morgen eine Tasse Kaffee mit zwei Stückchen

Zucker und Milch!

=

ItjM1TKm2SZ+M!

Mit dieser Methode können Sie gut Passwörter bilden und sich diese merken. Alternativ gibt es sogenannte Passwort-Manager, auch Passwortsafes genannt. Diese helfen Ihnen, Passwörter sicher zu verwalten, und bieten meist auch die Möglichkeit, sichere Passwörter zu generieren. Ein gut gewähltes Passwort schützt dabei die Passwortsammlung.

Mehr zum Thema Passwortsafes erfahren Sie hier.

Ausführliche Informationen zum Thema Passwortsicherheit finden Sie außerdem auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

 

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 19. Februar 2020