Was Betroffene tun können

Internetanschluss zu langsam?

Ältere Dame ärgert sich vor einem Laptop.

Werbeversprechen und tatsächliche Geschwindigkeit liegen beim Internetanschluss oft weit auseinander. Die Bundesnetzagentur hat dazu Messergebnisse veröffentlicht. Die Verbraucherzentrale RLP erklärt in diesem Beitrag, wie die Geschwindigkeit des Internetanschlusses geprüft wird. Verbraucher*innen können schon jetzt unter Umständen fristlos kündigen, wenn sie einen zu langsamen Anschluss bekommen haben.

Wenn statt 150 Megabit pro Sekunde nur 5 ankommen: Internetanbieter*innen werben für ihre Tarife gerne mit den schnellstmöglichen Verbindungen. „Bis zu“ steht oft klein neben den beeindruckenden Zahlen. Doch gerade wer abseits der gut erschlossenen Gebiete wohnt, bekommt dann mitunter nur einen Bruchteil der Übertragungsgeschwindigkeit geliefert.

Internetqualität oft schlechter als vereinbart

Anbieter von Festnetz- und Mobilfunktarifen müssen vor Vertragsschluss in einem Produktinformationsblatt über die normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsrate informieren. Dazu führen viele Internetanbieter*innen vor dem Vertragsabschluss eine Vorprüfung durch. Hier muss sich der Kunde aber darauf verlassen, dass realistische Ergebnisse erfasst und diese auch so mitgeteilt werden. Vor dem Vertragsabschluss versprochene Internetgeschwindigkeiten vom Anbietenden sind Vertragsbestandteil und müssen daher auch erreicht werden.

So prüft man die Geschwindigkeit des Internetanschlusses

Haben Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, um die Qualität Ihres Internetanschlusses zu überprüfen:

  • Die Anbieterin bietet selbst einen so genannten Speedtest an. Die Tests der Anbieterin erfolgen jedoch nach anbieterspezifischen Vorgaben und sind daher nicht einheitlich und objektiv berechnet.
  • Sie nutzen die Angebote der Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese stellt verschiedene Messtools zur Verfügung. Mit diesen können Sie kostenfrei Ihre tatsächliche Datenübertragungsrate messen, kontrollieren, protokollieren und mit der im Vertrag festgelegten Rate vergleichen. Die Messtools finden Sie hier.

Die Ergebnisse des Tests müssen aktuelle Werte für mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Download-Rate (Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten aus dem Internet)
  • Upload-Rate (Geschwindigkeit beim Hochladen von Daten zum Beispiel in die Cloud)
  • Paketlaufzeit (Dauer für den Versand von Datenpaketen zu einem Ziel und zurück)

Wie Sie aus Verträgen wieder herauskommen können

Wenn Störungen oder Probleme im Vertragsverhältnis auftreten, können Kund*innen ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen. Ein langsames Internet oder dauerhafte Störungen können dazu führen, dass der Internetvertrag außerordentlich gekündigt werden kann. Die Störungen müssen detailliert nachgewiesen werden, insbesondere durch Aufzeichnungen eines Speedtests.

Ist Ihr Internetanschluss wesentlich langsamer als beworben, müssen Sie der Anbieterin zunächst die Möglichkeit geben, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, sprich die versprochene Internetleistung herzustellen. Sie müssen daher dem Anbieter die Möglichkeit geben, innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 14 Tage) die versprochene Internetleistung zu erbringen. Fordern Sie ihn daher schriftlich – per Einwurfeinschreiben – auf, innerhalb dieser Frist die vereinbarte Leistung herzustellen.

Ändert sich nach wiederholter Aufforderung nichts, können Sie fristlos kündigen und gegebenenfalls sogar Schadensersatz verlangen. Akzeptiert die Anbieterin dies nicht, so müssen Sie gegen die Anbieterin klagen. Auch wenn der Bundesgerichtshof bereits für den Ausfall des Internets einen Schadensersatzanspruch bejaht, so ziehen Leistungsstörungen oft langwierige juristische Auseinandersetzungen mit sich.

Gesetz muss nachgebessert werden

Die derzeitige rechtliche Lage ist für Betroffene derzeit noch sehr unbefriedigend, da sich aus dem Gesetz direkt keine Ansprüche ergeben und Kund*innen bei Leistungsstörungen zunächst gegen ihre Anbieterin klagen müssen. Aus diesem Grund fordern die Verbraucherzentralen seit langem, dass das Gesetz mehr Schutz für Verbraucher bietet und diese bei Leistungsstörungen ohne Hürden den Tarif anpassen oder den Vertrag kündigen können.

Umfrage: Störungen beim Internetanschlusses gehören zum Alltag

Eine repräsentative Umfrage des Marktwächter-Teams des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt: Jede dritte Nutzerin hat wiederholt Probleme mit seiner Internetverbindung.

Die Befragten bemängeln, dass ihre Internetverbindung in den vergangenen zwei Jahren mehr als einmal unterbrochen oder langsam war. In über der Hälfte dieser Fälle traten die Probleme länger als vier Wochen auf.

 

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 16. November 2021