Was ändert sich?

EU schafft Roaming-Gebühren ab – doch der Teufel steckt im Detail

Ab dem 15. Juni 2017 fallen die hohen Roaming-Gebühren weg, die Mobilfunkanbieter bislang für das Telefonieren, mobile Surfen und SMS-Schreiben im EU-Ausland verlangt haben. Das bedeutet für Verbraucherinnen und Verbraucher, dass sich die Preise und Leistungen, innerhalb der EU, nun nach dem Tarif aus dem in Deutschland abgeschlossenen Mobilfunkvertrag richten. Somit kann man beispielsweise alle Freiminuten und das Datenvolumen aus dem eigenen Vertrag ohne Zusatzkosten nutzen. Doch die Verbraucherzentralen warnen bereits vor Ausnahmen.

Vorsicht ist bei günstigen Tarifen mit hohem Datenvolumen geboten, denn Mobilfunkanbieter erhalten die Möglichkeit das Datenlimit im Ausland zu begrenzen. Jedoch müssen sie im Falle einer Höchstgrenze vorher darüber informieren. Wer diese Grenze dann überschreitet, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Allerdings gibt es weltweit eine automatische Kostenbremse, die bei 59,50 Euro liegt. In diesem Fall werden alle Verbindungen getrennt, damit keine weiteren Kosten mehr entstehen. Der Kundin oder dem Kunden bleibt dann noch die Möglichkeit, das Limit selbst aufzuheben bzw. im Vorfeld nach oben oder unten zu regulieren.

Problematisch ist, dass die EU-Verordnung in bestimmten Ländern nicht greift. Dazu zählen beispielsweise die Schweiz, Andorra, und Monaco. Mehr Informationen dazu gibt es in einem Artikel auf Spiegel Online.

Ein weiterer Stolperstein ist die sogenannte Fair-Use-Regelung, auf Deutsch angemessener Gebrauch. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Land leben, aber einen günstigeren Vertrag eines anderen EU-Landes dauerhaft nutzen. Sollte die Verbraucherin oder der Verbraucher innerhalb von vier Monaten mehr Zeit im EU-Ausland verbringen und in dieser Zeit mehr telefonieren, SMS schreiben oder surfen als im heimatlichen nationalen Netz, können nach 14-tägiger Warnfrist extra Gebühren auferlegt werden (maximal 3,2 Cent pro Minute des Anrufs und 1 Cent pro SMS).

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen berichtet ausführlich über die Abschaffung der Roaming-Gebühren.

Weiterführende Informationen zum Thema Handynutzung im Ausland gibt es außerdem von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz  und auf der Website verbraucherzentrale.de.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 20. Juni 2017