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Datenschutz eine Frage der Einwilligung?

Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann zulässig, wenn sie durch das Datenschutzrecht erlaubt ist oder eine Einwilligung vorliegt. Doch oftmals sind die Einwilligungslisten lang und für viele kaum zu durchschauen. Zudem gestalten viele Unternehmen ihre Informationen zur Datenverarbeitung nicht immer Nutzer*innen freundlich. Wer neben Unternehmen noch Interesse an Ihren Daten hat, das wird im Beitrag erläutert.

Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf freien Entscheidungen der Nutzer*innen beruht und diese vorab über den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten informiert wurden.

Die freiwilligen Einwilligungen der Nutzer*innen werden aber meist nicht in Kenntnis der beabsichtigen Datenerhebungen, -verarbeitungen und -nutzungen getroffen. Die seitenlangen Erläuterungen sind kompliziert und werden nur von wenigen Nutzer*innen gelesen und verstanden. Es fehlt nach wie vor an praxistauglichen Konzepten zur angemessenen Information der Nutzer*innen, damit diese, dem Idealbild der DSGVO entsprechend, wirklich informiert in die Datenverarbeitung einwilligen. Immer wieder zeigt sich, dass Unternehmen ungern wirklich transparent offenlegen, was sie mit Daten tun oder zu tun beabsichtigen. Und es fehlt häufig an wirklich freiwilligen und wirklich informierten Einwilligungen der Nutzer*innen.

So hat etwa der Bundesgerichtshof Mitte 2020 entschieden, dass die Nutzungsbedingungen von Facebook missbräuchlich sind. Sie lassen den Nutzer*innen keine Wahl, ob sie Facebook gestatten möchten, auch außerhalb von Facebook Daten über ihre Internetnutzung zu sammeln und zu verwenden oder nicht. Die Datensammlung geschieht für die Nutzer*innen unbemerkt zum Beispiel über andere Websites, die den „Gefällt mir“-Button von Facebook einbinden. Problematisch ist dabei nicht, dass Facebook erfährt, wenn Nutzer*innen den Button anklicken, um über Facebook zu teilen, dass ihnen ein Produkt oder ein Unternehmen gefällt. Problematisch ist, dass der eingebundene „Gefällt mir“-Button die Facebook-Nutzer*innen unter den Besucher*innen der Seite erkennt und den Besuch der Website an Facebook meldet – auch wenn die Nutzer*innen den Button gar nicht anklicken.

Staatliche Interessen

Die Macht der Daten weckt auch das Interesse von Staaten weltweit. Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste möchten Zugriff auf vorhandene Datenschätze erlangen und neue Datensammlungen anlegen. Die Zwecke sind denkbar breit: von der Verfolgung schwerster Straftaten über Terrorismusbekämpfung bis zu nachrichtendienstlicher Aufklärung. Staaten wie China wird auch vorgeworfen, im Zuge der geheimdienstlichen Auslandsaufklärung gezielt Wirtschaftsspionage zugunsten chinesischer Unternehmen zu betreiben. Zudem stehen aus China stammende Produkte und Dienstleistungen, wie die Mobiltelefone von Huawei, der Bezahldienst Alipay, die sozialen Netzwerke TikTok und WeChat, unter dem Verdacht, umfassende staatliche Überwachung zu ermöglichen.

Innerhalb demokratischer Staaten ist es eine stetige Herausforderung, notwendige Eingriffsbefugnisse von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden und den Schutz der Grundrechte in ein angemessenes Verhältnis zu setzen.

Ist es etwa gerechtfertigt, die Telekommunikationsdaten (wie die Rufnummer der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer eines Gesprächs sowie zugewiesene Internetadressen) aller Menschen in Deutschland für die Dauer von zehn Wochen zu speichern, ohne dass es hierfür einen konkreten Anlass gibt?

Wegen dieser Datenspeicherung quasi „auf Vorrat“ wurde das Vorhaben bereits mehrfach unter dem Schlagwort „Vorratsdatenspeicherung“ diskutiert. Bemängelt wird etwa der fehlende Schutz der Kommunikation von sogenannten Berufsgeheimnisträger*innen wie Abgeordneten, Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen, Geistlichen oder Journalist*innen.

Auch zwischen demokratischen Staaten herrscht keineswegs Einigkeit über diese Gewichtung: So enthüllte Edward Snowden 2013 ein Programm des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA, das die umfassende Überwachung von Personen innerhalb wie außerhalb der USA anhand ihrer elektronischen Kommunikation ermöglichte. Deutschland gehört zu den Ländern, aus denen im Zuge dieser anlasslosen Überwachung ohne konkrete Verdachtsmomente besonders viele Daten gesammelt wurden.

Das gesamte PDF des Moduls 6 finden Sie hier

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 13. Juni 2022