Eine einstweilige Verfügung ist der Beschluss eines Gerichts für ein Eilverfahren im Zivilprozess. Voraussetzung sind ein rechtlicher Anspruch und Eilbedürftigkeit. Eilbedürftigkeit bedeutet, dass der rechtliche Anspruch untergehen könnte, wenn nicht rasch eine gerichtliche Entscheidung getroffen wird. Es findet keine ausführliche Prüfung des Sachverhaltes statt, insbesondere werden keine Zeugen gehört. Der Antragsgegner kann gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen, dann kommt es zu einer gerichtlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung.
Wie stelle ich mein Smartphone richtig ein? Welchen Nutzen haben ChatGPT und Co.? Und welche Risiken birgt Künstliche Intelligenz? Was muss ich beim Videodreh beachten? Wie funktioniert Online-Banking? Und woran erkenne ich Cybermobbing oder Fake News im Netz?
Diese und weitere Fragen stehen im Fokus der 5. Woche der Medienkompetenz in ganz Rheinland-Pfalz vom 24. bis zum 30. Juni 2024.