Eine einstweilige Verfügung ist der Beschluss eines Gerichts für ein Eilverfahren im Zivilprozess. Voraussetzung sind ein rechtlicher Anspruch und Eilbedürftigkeit. Eilbedürftigkeit bedeutet, dass der rechtliche Anspruch untergehen könnte, wenn nicht rasch eine gerichtliche Entscheidung getroffen wird. Es findet keine ausführliche Prüfung des Sachverhaltes statt, insbesondere werden keine Zeugen gehört. Der Antragsgegner kann gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen, dann kommt es zu einer gerichtlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung.
Digital dabei im Alter! Am 20. August besuchte Ministerin Dörte Schall (MASTD) das Seniorenzentrum Obere Rheinaue in Bendorf und sprach mit den dort tätigen Digital-Botschafter*innen. In Bendorf unterstützen sie regelmäßig Bewohner*innen bei Fragen rund um Smartphones und Co. Für viele Bewohner*innen ist es wichtig, den Kontakt zu ihren Liebsten zu halten, weshalb viele mit Fragen zu Messengerdiensten auf die Digital-Botschafter*innen zukommen.