Verbraucherschutz

Dubiose Streaming-Portale locken in Abofalle

Die Beschwerden über vermeintliche Streaming-Portale reißen nicht ab: Die Verbraucherzentralen haben bereits mehr als 200 vermeintliche Streaming-Webseiten an die Behörden gemeldet. Welche Streaming-Websites betroffen sind und was Sie im Zweifelsfall tun können, das wird in diesem Beitrag beschrieben.

Die Webseiten sehen sich zum Verwechseln ähnlich, nur die URL und das Logo sind verschieden: Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist erstmals Ende 2017 durch Beschwerden auf ein ganzes Netzwerk an vermeintlichen Video-Streaming-Webseiten gestoßen. Auf diesen versuchen Betrüger offenbar, Verbraucher*innen in eine Abofalle zu locken. Zusätzlich verbreiten sie Falschinformationen in selbst erstellten YouTube-Videos. Seine Erkenntnisse hat das Marktwächter-Team an Ermittlungsbehörden weitergegeben.

Mehr als 200 vermeintliche Video-Streaming-Webseiten sind den Verbraucherzentralen bereits gemeldet geworden. Die betroffenen Verbraucher*innen, darunter häufig Minderjährige, gelangten über ein Pop-up-Fenster auf eine der Webseiten der Betreiber. In der Regel wurde hier mit einem fünftägigen kostenlosen Testabonnement geworben. Für die Nutzung mussten sich die Verbraucher*innen registrieren und dabei neben ihren Adressdaten eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angeben. Sie konnten sich jedoch auf den Webseiten entweder nicht erfolgreich registrieren oder nach der erfolgten Registrierung keine Filme oder Serien streamen. Folglich gingen sie davon aus, dass die Registrierung nicht funktioniert habe. Allerdings sind die Daten dennoch bei den Betreibern der Webseiten gelandet, die dann die Kosten für ein Abo in Rechnung stellten.

Fehlende Verbraucherinformationen auf den Webseiten
Nicht auf allen betroffenen Webseiten und nicht zu jedem Zeitpunkt sind verbraucherschützende Angaben wie Kosten des Abonnements, die automatische Verlängerung oder ein „Kostenpflichtig registrieren“-Button vorhanden. Dies ist offenbar Teil der Strategie der Betreiber. Bei einem seriösen Angebot erhalten Sie zudem eine Vertragsbestätigung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den geltenden Konditionen per E-Mail. Und sie können auf die Inhalte des Streaming-Dienstes sofort zugreifen. Auf den hier betroffenen Webseiten sind aber offensichtlich gar keine Filme oder Serien zum Abruf vorhanden.

Aggressive Zahlungsaufforderungen
Nach Ablauf einer fünftägigen Testphase wurden die betroffenen Verbraucher:innen per E-Mail und teilweise auch telefonisch von den Betreibern der Webseiten kontaktiert. Auf aggressive Weise forderten sie die Verbraucher zur Zahlung eines Jahres-Abo-Betrags auf. Die Betreiber beriefen sich dabei auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Jahres-Abos und forderten die Begleichung eines Jahresbetrages von rund 144, 238 oder 359 Euro.

Falsche Informationen über YouTube-Videos
Viele Betroffene konnten die Forderung nicht nachvollziehen und recherchierten im Internet, ob diese gerechtfertigt ist. Auch für diesen Fall haben die Betreiber der Webseiten offenbar vorgesorgt. In fragwürdigen Videos auf YouTube erklären vermeintliche Anwälte, die Forderung des Anbieters sei rechtens, da Verbraucher:innen bei Abschluss die Nutzungsbedingungen akzeptieren mussten. Auffällig an diesen Videos ist, dass sie in der Regel nicht kommentiert werden können und auf den erst vor kurzem erstellten YouTube-Kanälen keine weiteren Videos vorhanden sind.

Ein Beispiel für ein derartiges Video findet sich im Artikel auf der Internetseite des Landeskriminalamts Niedersachsens.

Druck durch falsche Inkassobüros
Verbraucher, die nicht gezahlt haben, wurden seit Ende 2019 auch von angeblichen Inkassobüros bedrängt. Diese Büros haben auch Internetseiten – es sind allerdings Kopien tatsächlich existierender Inkassobüros. Einige davon sind zum Beispiel:

  • BGS Inkasso Ltd.
  • Collectors Partners LLP.
  • DEBTSOLUTI0NS LTD
  • FKGInkasso
  • Home Inkasso Ltd.
  • Leo Inkasso Ltd.
  • LTDInkasso
  • OT Inkasso Ltd.
  • Prolex Inkasso Ltd.

Die Internetseiten sind Kopien der Seite eines Inkassounternehmens in Schleswig-Holstein. Im Impressum der Fake-Firmen ist das Aktenzeichen angegeben, das der echten Inkassofirma in Schleswig-Holstein gehört. Denn Inkassounternehmen, die in Deutschland Forderungen eintreiben wollen, müssen registriert sein.

Wenn Sie eine Inkasso-E-Mail erhalten, suchen Sie auf der Internetseite des Unternehmens nach einem Impressum. Gibt es eins, suchen Sie dort nach dem Aktenzeichen der Registrierungsbehörde. Gibt es keine Angabe, ist etwas faul. Wird ein Aktenzeichen angegeben, überprüfen Sie auf www.rechtsdienstleistungsregister.de, ob es dem Unternehmen wirklich gehört.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor bestimmten Streaming-Anbietern. Eine Liste der Anbieter finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Rechnung von dubiosen Streaming-Webseiten

Was kann ich tun?

  • Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben und keine Leistung erbracht wurde, müssen Sie die Rechnung über ein vermeintliches Jahresabonnement keinesfalls zahlen.
  • Lassen Sie sich auch durch aggressive Zahlungsaufforderungen nicht einschüchtern.
  • Stellen Sie eine Strafanzeige bei der Polizei.
  • Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Forderungen berechtigt sind, können Sie sich bei Ihrer Verbraucherzentrale individuell beraten lassen.
  • Um gar nicht erst auf Angebote dubioser Streaming-Dienste hereinzufallen, ist es sinnvoll, den Namen der Streaming-Website in eine Suchmaschine einzugeben – bevor Sie persönliche Daten eingeben. Handelt es sich um eine unseriöse Webseite, finden Sie häufig bereits Hinweise dazu im Internet.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 21. November 2022