Besonderheiten der Reisebuchung

Achtung bei…

Unterschiedliche Reisemöglichkeiten und Anbieter machen das große Angebot schwer überschaubar, die Nutzerinnen und Nutzer, die wissen, was sie wollen, können ihre Auswahl schon einschränken. Trotzdem gibt es je nach Wunschreise einige Besonderheiten, die man aufmerksam prüfen sollte. Daher Achtung bei…

… Flügen

Je nach Abflugort können sich erhebliche Preisunterschiede ergeben. Möglicherweise muss für einen günstigen Preis eine lange und kostspielige Anfahrt in Kauf genommen werden. Dies gilt vor allem für die entlegenen Flughäfen, die von den Billigfluglinien genutzt werden. Dieser Nachteil könnte die Vorteile schließlich sogar überwiegen. Deshalb empfiehlt es sich, vor der Buchung zu prüfen, welche Abflugorte sich bei welchen Preisen lohnen. Bei der Suche nach günstigen Flugangeboten ist zu berücksichtigen, dass die Fluggesellschaften ihre Preise regelmäßig und kurzfristig ändern. Manche Anbieter erlauben deshalb die Option, Flugtickets für eine bestimmte Zeit zu reservieren. Für diesen Service wird teilweise ein Entgelt verlangt. Am Ende des Buchungsvorgangs kann der Preis für den gewünschten Flug deutlich höher ausfallen, als auf der Startseite angegeben ist. Gemäß einer Verordnung der Europäischen Union müssen Flugpreise stets inklusive aller Steuern und Gebühren beworben werden. Die Regelung zum sogenannten Endpreis lässt den Anbietern aber noch Schlupflöcher. Nicht in den anfangs beworbenen Preis fallen Aufpreise für das Gepäck, die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels wie einer Kreditkarte oder die Reservierung eines Sitzplatzes im Flugzeug. Bis vor wenigen Jahren noch galten diese Leistungen wie selbstverständlich als im Preis enthalten. Über die Höhe der Entgelte informieren die Anbieter in der Regel nur auf Unterseiten im Internetangebot. Ratsam ist deswegen ein Klick auf unscheinbare Links mit Bezeichnungen wie „Details“ oder „Preisinformationen“. Um den Umsatz zu erhöhen, werden die Reiseportale im Buchungsprozess nicht müde, nützliche Zusatzleistungen anzubieten. Neben den bereits erwähnten Versicherungen vermitteln die Buchungsportale gerne Reservierungen für Hotels oder Mietwagen von ausgewählten Partnern. Die Leistungen können einer Flugbuchung dann mit nur wenigen Klicks hinzugefügt werden. Das ist praktisch, möglicherweise lassen sich aber die gleichen Leistungen an anderer Stelle deutlich günstiger beziehen. Mit einem Preisvergleich kann man dies leicht feststellen. Die Anbieter sind verpflichtet, für die Bezahlung zumindest ein verbreitetes Zahlungsmittel ohne zusätzliche Kosten anzubieten. Gerade bei Preisvergleichsportalen sollten angehende Urlauber vor dem letzten Buchungsschritt auf überraschend berechnete Servicepauschalen achten.

Spiegel-Online berichtet am 10.02.2015 darüber, dass Reiseportale immer noch durch Tricks bei der Onlinebuchung von Reisen den Preis unerlaubt erhöhen.

… Pauschalreisen

Vor der Buchung sollte klar sein, welches Unternehmen bei einer Reise der Reiseveranstalter ist. Die Durchführung der gesamten Reise steht dann in seiner Verantwortung. Im Netz kann man sich über Unternehmen informieren, die einem bislang unbekannt sind. Vergünstigungen können Urlauberinnen und Urlauber vor allem bei Frühbucherrabatten und Last-Minute-Angeboten erwarten. Als Frühbucher bindet man sich teilweise schon im Vorjahr fest für eine Sommerreise. Im Gegensatz zu den Last-Minute-Angeboten können Interessierte bei Frühbucherrabatten aus einer Vielzahl von Angeboten wählen. Reisen im Bereich Last-Minute beginnen stets innerhalb der nächsten vierzehn Tage und bestehen zumeist aus Restplätzen. Nicht jedes als besonders günstig beworbene Angebot hält dem Preisvergleich stand. Auch für Pauschalreisen gilt eine Ausnahme vom gesetzlichen Widerrufsrecht. Eine Kündigung des Vertrags ist nur möglich auf der Grundlage der vertraglich festgelegten, gestaffelten Stornierungsentgelte. Je näher der Reisetermin rückt, desto höher ist der Anteil am Reisepreis, den der Veranstalter im Falle der Stornierung einfordert. Eine Alternative zur Stornierung ist die Umbuchung oder der Austausch von Reisenden. Beides kann nur unter Billigung des Reiseveranstalters erfolgen. Der Reiseveranstalter muss für jede Reise eine Insolvenzversicherung zugunsten des Reisenden vorhalten, was durch den Sicherungsschein dokumentiert wird. Dieser Schein wird mit den übrigen Reiseunterlagen versandt. Erst nach Erhalt muss und sollte eine Zahlung oder Anzahlung vorgenommen werden.

… Bahntickets

Die Deutsche Bahn bietet für den Kauf von Tickets unter www.bahn.de ein eigenes Portal an. Der Kauf im Netz erspart das lästige Schlangestehen oder die unbequeme Bedienung des Fahrtkartenautomaten in der Bahnhofshalle. Ein wesentlicher Vorteil der Reiseplanung mit dem Computer zu Hause besteht in den Möglichkeiten zur Streckenplanung und der Suche nach günstigen Angeboten. Das Portal erlaubt nicht nur die Buchung von Tickets in den unterschiedlichen Produktkategorien Regionalzug, Intercity, Eurocity und ICE; man kann auch Stopps einplanen, Umwege eingeben oder die erforderlichen Umsteigezeiten anpassen. Auf einen Blick erhalten Bahnreisende auch eine Übersicht über die verfügbaren günstigen Angebote, den sogenannten Sparpreisen. Sie gelten für bestimmte Strecken und sind nur eingeschränkt verfügbar. Je früher man bucht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die gewünschte Strecke am gewünschten Tag günstig zu haben ist. Die Angebote können frühestens drei Monate und allerspätestens einen Tag vor dem Abreisetag gebucht werden. Wichtig ist zu beachten: Günstige Tickets haben den Nachteil der Zugbindung. Dies bedeutet, dass nur die auf dem Fahrschein angegebene Strecke zu den angegebenen Zeiten gefahren werden kann. Für andere Züge gilt das Ticket nicht. Und eine Rückgabe ab dem ersten Geltungstag ist ausgeschlossen. Davor schlägt die Stornierung mit 17,50 Euro zu Buche. Reguläre Fahrscheine zum sogenannten „Normalpreis“ und ohne Zugbindung können bis zum ersten Geltungstag kostenfrei storniert werden. Dafür steht im Buchungsportal eine besondere Funktion zur Verfügung. Nach dem ersten Geltungstag verlangt die Bahn ebenfalls 17,50 Euro als Bearbeitungsentgelt. Im Netz gebuchte Fahrscheine können per Post zugesandt, am eigenen Rechner ausgedruckt oder als sogenanntes Handy-Ticket an das Smartphone gesendet werden. Wichtig ist, dass man bei den papiergebundenen Tickets den Ausdruck tatsächlich auf Papier bei der Reise dabei hat. Die Gültigkeit eines online gebuchten Tickets wird vom Zugpersonal durch einen Abgleich des Tickets mit der bei der Bestellung angegebenen Identifikationskarte überprüft. Grundsätzlich möglich ist die Verwendung einer dieser Karten: BahnCard, bahn.bonus Card, Kreditkarte, Maestro-Karte und Personalausweis. Die bei der Buchung gewählte Karte ist während der Reise unbedingt mitzuführen.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 1. März 2015