Digitale Vorsorge

Regeln Sie selbst, was mit Ihren Daten passiert

Viele Aktivitäten des täglichen Lebens finden im Netz statt. Einkaufen, Bankgeschäfte erledigen, Filme ansehen oder Kommunikationsdienste nutzen und immer mehr Dienstleistungen werden online angeboten. Für die Nutzung dieser Dienste muss man sich in der Regel registrieren. Den Überblick über alle digitalen Zugänge zu behalten fällt vielen Nutzer*innen schon nicht leicht. Angehörige haben oft gar keine Kenntnis darüber. Das wird dann zur Herausforderung, wenn sich Hinterbliebene um den digitalen Nachlass kümmern müssen. Die Verbraucherzentrale hat zusammengetragen, worauf bei Vorsorge- und Nachlassregelungen zu achten ist.

Das digitale Leben nach dem Tod

Alle übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach Ihrem Tod beim jeweiligen Anbieter. Deshalb ist es für jeden ratsam, seine Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen Sie durch Krankheit oder andere Umstände nicht in der Lage sind, selbst zu handeln. Ganz konkret kann zum Beispiel in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festgelegt werden, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden oder das Profil gelöscht werden soll.

Sinnvoll ist es, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um die digitale Vorsorge zu betrauen. Dabei bewährt sich insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern, die an einem sicheren Ort hinterlegt werden sollte. Auch sollten Sie genau festlegen, was mit Ihren einzelnen Konten passieren soll. Wie gewünscht handeln kann die ausgewählte Person nur, wenn die Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt.

Digitalen Nachlass regeln – so geht’s

Die folgenden Tipps sollen helfen, alles Wesentliche zu bedenken und zu regeln:

  • Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihren digitalen Nachlass.
  • Fertigen Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten an. Eine Muster-Liste hierfür finden Sie bei der Verbraucherzentrale. Als digitale Lösung eignen sich auch Passwort-Manager. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) nennt z.B. das Programm KeePass. Die Stiftung Warentest hat im Januar 2020 Testergebnisse für 14 Passwort-Manager veröffentlicht.
  • Deponieren Sie eine geschriebene Liste in einem Tresor oder einem Bankschließfach. Dieser Weg eignet sich besonders, wenn Sie einige wenige, wichtige Passwörter an Erben weiterreichen möchten. Und: Gegenüber digitalen Datenträgern können sich geschriebene/gedruckte Listen länger halten.
  • Wenn Sie eine Liste auf einem USB-Stick speichern, bedenken Sie bitte, diesen nicht mit einem Passwort zu versehen, da Ihre Erben sonst keinen Zugang zu den Daten erhalten. Legen Sie den ungeschützten USB-Stick dann unbedingt in einem Tresor oder einem Bankschließfach ab. Wenn Sie einen verschlüsselten USB-Stick verwenden, dann legen Sie für Ihre Erben die Zugangsdaten dazu in einem Tresor oder einem Bankschließfach ab. Ein Vorteil hierbei ist, dass Passwort-Manager auf USB-Sticks problemlos hunderte Accounts mit reichlich ergänzenden Daten speichern können. Beachten Sie aber, dass Datenträger wie USB-Sticks empfindlicher auf äußere Bedingungen (bspw. Hitze, Kälte) reagieren können, sodass Sie wichtige Daten eventuell verlieren.
  • Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten und digitalen Nachlassverwalter. Legen Sie in einer Vollmacht für diese Person fest, dass sie sich um Ihr digitales Erbe kümmern soll. Legen Sie in der Vollmacht auch fest, dass diese Person noch zu Ihren Lebzeiten handeln soll, wenn Sie z.B. durch Koma oder andere Gründe nicht dazu in der Lage sind, sich um Ihre Daten zu kümmern. Weitere Informationen zur Vollmacht finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
  • Regeln Sie in der Liste detailliert, wie in welchem Fall mit Ihren Accounts und Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll: welche Daten gelöscht werden sollen, wie die Vertrauensperson mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen und was mit im Netz vorhandenen Fotos passieren soll. Ein Muster dazu finden Sie hier.
  • Bestimmen Sie ebenfalls, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten geschehen soll.
  • Die Vollmacht müssen Sie mit einem Datum versehen und unterschreiben. Unabdingbar ist außerdem, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt.
  • Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben.
  • Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo sich Ihre Account-Liste befindet.
  • Denken Sie daran, die Auflistung Ihrer Accounts immer aktuell zu halten. Ergänzen Sie die Auflistung um neue Accounts, löschen Sie die Daten in der Übersicht, wenn Sie sich bei einem Account abgemeldet haben.
  • Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses anbieten. Die Sicherheit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Falls Sie erwägen, einen kommerziellen Nachlassverwalter zu beauftragen, erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten.
  • Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter an. Auch Computer, Smartphones oder Tablets sollten nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.

Vorlagen

Die Verbraucherzentrale hat eine Muster-Vollmacht für digitale Konten für Sie vorbereitet, die Sie herunterladen und individuell anpassen können. Mit dieser Vollmacht regeln Sie den Umgang mit Ihren Daten und Profilen im Netz.

Die Muster-Liste hilft Ihnen, eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten für Ihre Vertrauensperson anzufertigen. Diese Liste ist nicht vollständig, sondern soll als Beispiel dienen und kann von Ihnen beliebig erweitert werden.

Nachlassverwalter für Google- und Facebook-Dienste

Bei einigen Diensten können Sie festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Account geschehen soll. Diese Möglichkeit finden Sie meist in den Einstellungen, wie zum Beispiel hier bei Google in den Account Einstellungen, und hier bei Facebook. In beiden Fällen müssen Sie sich einloggen und können dann zum Beispiel andere Personen bestimmen, die nach Ihrem Tod auf Ihre Online-Konten zugreifen dürfen. Vor allem bei Google kann das sehr umfangreich sein, denn die Konten umfassen je nach Nutzung eigene Fotos, Kalender, Videos (YouTube), Zahlungsinformationen, Smartphone-Einstellungen etc. Nutzen Sie Geräte von Apple, können Sie mit dieser Anleitung den Zugriff auf Ihr Apple-Konto nach Ihrem Tod regeln.

 

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 30. Januar 2023