Pflegebedürftigkeit kann auch im Alter überraschend kommen. Eine Diagnose oder einfach auch nachlassende Kräfte können dafür sorgen, dass man Unterstützung im Alltag braucht. In Deutschland kann man dafür bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Ob sich ein aufwendiger Antrag lohnt und ob man eine Pflegestufe und dadurch finanzielle oder materielle Unterstützung durch die Pflegekasse erhält, ist häufig schwer einzuschätzen. Der kostenlose Online-Rechner der Verbraucherzentralen soll bei einer ersten Einschätzung helfen. Wie er funktioniert und wo seine Grenzen liegen, erklärt dieser Beitrag.
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad soll darstellen, wie stark jemand im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Er reicht dabei von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege). Eine Diagnose, beispielsweise Demenz, führt aber nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Für die Einstufung entscheidend ist, inwiefern die Person ihren Alltag selbstständig bewältigen kann und allgemein im Leben zurechtkommt. Die Einstufung wird meistens in einer persönlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Kassen oder bei privat Versicherten durch externe Dienstleister festgestellt.
Damit überhaupt erst eine Begutachtung zustande kommt, müssen Betroffene oder Angehörige zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Dieser kann zunächst auch formlos sein, beispielsweise per Anruf, Brief oder über die jeweilige Krankenkassen-App. Wenn eine Pflegestufe bewilligt wird, werden Leistungen rückwirkend ab dem Tag gezahlt, an dem der erste (formlose) Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Den Antrag möglichst früh zu stellen, ist also meistens empfehlenswert, auch wenn noch nicht alle Details geklärt sind.
Was der Online-Rechner kann
Mit dem Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen soll noch vor dem eigentlichen Antrag Klarheit geschaffen werden, ob sich ein Antrag lohnt. Er orientiert sich an den gleichen Themen, die auch bei der offiziellen Begutachtung geprüft werden: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Belastung, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens.
Nutzer*innen beantworten Schritt für Schritt, wie in einem Quiz, Fragen zur Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Am Ende wird eine Punktzahl errechnet, die eine grobe Einschätzung des möglichen Pflegegrads ermöglicht.
Was der Online-Rechner nicht kann
Der Rechner ermöglicht nur eine erste Einschätzung, ersetzt aber keine echte Begutachtung durch den medizinischen Dienst und auch keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollte eine persönliche Pflegeberatung genutzt werden, etwa in einem Pflegestützpunkt vor Ort. Eine Übersicht von Pflegestützpunkten in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege.
Der Rechner bringt Klarheit in den Paragraphendschungel
Der digitale Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen bietet eine kostenlose und verhältnismäßig einfache Möglichkeit, sich vorab zu informieren, ob ein Pflegeantrag oder ein Widerspruch gegen eine Einstufung sinnvoll sein könnte. Er ersetzt aber keine persönliche Begutachtung und keine Rechtsberatung. Wer unsicher ist, sollte in jedem Fall mit einer Pflegeberatung sprechen und bei komplizierteren Fällen kann sich auch, eine individuelle Beratung lohnen. Zum Beispiel bei Rechtsanwält*innen, einem Sozialverband oder einer Verbraucherzentrale. Als erste Maßnahme und um sich selbst mit den Themen und Vorgängen vertraut zu machen, kann der Rechner für Betroffene und Angehörige aber sehr nützlich sein.
Quellen und weiterführende Links
Pflegegradrechner: Lohnt sich ein Pflegeantrag oder ein Widerspruch? | Verbraucherzentrale.de
Was ist ein Pflegegrad? Antrag, Einstufung und Leistungen auf einen Blick | Apotheken-Umschau.de
Pflegebedürftigkeit | Bundesgesundheitsministerium.de
Pflegegrad beantragen: So geht es | NDR.de
Datenbank Pflegestützpunkte Beratung zur Pflege – Stiftung ZQP
Bildnachweis: fizkes/shutterstock.com







