Ausmisten und Geld verdienen

Gebrauchtes online sicher und erfolgreich verkaufen

Der Keller ist voll, der Kleiderschrank quillt über und der E-Reader verstaubt auf dem Regal. Dabei ist vieles noch richtig gut. Warum also nicht verkaufen? Das bringt Geld in die Haushaltskasse und schont nebenbei die Umwelt. Aber wo verkauft man am besten? Und wie schützt man sich vor Betrug? Im folgenden Artikel erfahren Sie, wie der Einstieg gelingt.

Secondhand, zu Deutsch „aus zweiter Hand“, liegt im Trend. Was früher der Flohmarkt war, findet heute meist im Internet statt. Laut Statista kauften 37 Prozent der Befragten zuletzt Gebrauchtes über Kleinanzeigen, 35 Prozent über eBay und 29 Prozent über Vinted. Wer verkauft, findet dort ein großes Publikum. 

Welche Plattform passt zu mir? 

Eine Plattform ist ein Marktplatz im Internet, auf dem Privatpersonen ihre Waren anbieten. Kleinanzeigen, früher eBay Kleinanzeigen, ist Deutschlands größter Marktplatz für fast alles. Er eignet sich für Möbel und andere sperrige Dinge, denn Käufer*innen holen die Ware meist persönlich ab. Vinted hat sich dagegen auf Kleidung und Accessoires spezialisiert. Verkäufer*innen zahlen dort keine Gebühren.
Wer viele Bücher oder alte Elektrogeräte loswerden möchte, kann auch ein sogenanntes Ankaufsportal nutzen. Anbieter wie Momox für Bücher und Filme oder Rebuy für Handys und Tablets kaufen die Ware direkt an. Dazu geben Sie die Buchnummer ISBN oder den Gerätetyp ein und erhalten einen Festpreis. Der Versand kostet nichts, nach der Prüfung kommt das Geld aufs Konto. Das ist bequem, bringt aber meist weniger als der Verkauf an Privatpersonen. 

So funktioniert der Verkauf 

Gute Fotos sind die halbe Miete. Fotografieren Sie den Artikel mit dem Smartphone ((https://www.silver-tipps.de/smartphone/)) bei Tageslicht und aus mehreren Blickwinkeln. Dazu gehört eine ehrliche Beschreibung mit Marke, Alter, Größe und allen Mängeln. Keine Sorge, perfekt muss nichts sein. Ehrlichkeit verkauft sich besser und erspart Ärger. Ein realistischer Preis lässt sich ermitteln, indem Sie ähnliche Anzeigen vergleichen. Planen Sie etwas Spielraum ein, denn kleine Preisverhandlungen gehören oftmals dazu. Wichtig: Schreiben Sie „Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme“ in die Anzeige. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. 

Vorsicht vor Betrugsmaschen 

Leider gibt es auf allen Plattformen auch schwarze Schafe. Drei Maschen sollten sie kennen. 

  1. Der falsche Bezahl-Link: Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen ein Fahrrad. Eine Interessentin schreibt: „Ich habe schon bezahlt!“ Kurz darauf folgt eine SMS mit einem Link, also einem elektronischen Verweis, angeblich von der Plattform. Dort sollen Sie Kreditkartendaten eingeben, um das Geld zu erhalten. Tun Sie das nicht! Die Nachricht stammt von Kriminellen, die es auf Ihre Daten abgesehen haben. Bei der echten Funktion „Sicher bezahlen“ müssen Sie nie selbst aktiv werden. Das Geld kommt automatisch auf Ihrem Konto an.
  2. Die Überzahlung: Ein Käufer überweist „aus Versehen“ mehr als den Kaufpreis und bittet Sie, die Differenz zurückzuschicken. Klingt harmlos? Ist es nicht. Die ursprüngliche Zahlung platzt später, etwa weil der das Konto ungedeckt war. Ihre Rückzahlung ist dann weg und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen.
  3. Der PayPal-Trick: „Zahlen wir doch per Freunde und Familie, das spart Gebühren!“ Gehen Sie darauf nicht ein. Diese Zahlungsart ist nur für Menschen gedacht, die sich persönlich kennen. Sie bietet keinerlei Schutz, weder beim Kaufen noch beim Verkaufen. 

Die Polizei rät außerdem: Lassen Sie sich niemals hetzen. Betrüger*innen drängen zur Eile, damit ihre Masche nicht auffliegt. Als Verkäufer*in bestimmen Sie das Tempo. Das gilt auch, wenn jemand mit rechtlichen Schritten droht. 

So verkaufen Sie sicher: 
Bleiben Sie mit der Kommunikation und Bezahlung immer auf der Plattform. Klicken Sie nie auf Links aus E-Mails oder SMS. Prüfen Sie den Geldeingang auf Ihrem Konto, bevor Sie die Ware verschicken. Weitere Sicherheitstipps veröffentlichen die Plattformen selbst, wie z.B. Kleinanzeigen: Sicherheitstipps für Kleinanzeigen – Sicher kaufen.

Und wenn es doch passiert ist? Dann erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, das geht auch über die Onlinewache ((https://portal.onlinewache.polizei.de/de/)). Informieren Sie zudem das Portal und Ihre Bank und sichern Sie Bildschirmfotos ((https://www.silver-tipps.de/screenshot/)) als Beweise. 

Muss ich Steuern zahlen? 

Keine Angst vor dem Finanzamt: Wer private Gegenstände günstiger verkauft, als er sie gekauft hat, zahlt keine Steuern. Die Plattformen melden aber an das Finanzamt ((https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/unternehmen/plattformen-steuertransparenzgesetz)), wer im Jahr auf 30 Verkäufe oder über 2.000 Euro Einnahmen kommt. Diese Meldung allein bedeutet noch keine Steuerpflicht. Heben Sie Kaufbelege trotzdem am besten auf, falls das Finanzamt nachfragt. 

Jetzt steht dem Entrümpeln und Verkaufen nichts mehr im Weg! Und sollten Sie zwischendurch nochmal unsicher sein: Silver Tipps aufrufen und nachlesen. 

 

Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt nochmal kurz im Video, worauf es ankommt:

 

Quellen und weiterführende Links
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/betrug-mit-kleinanzeigen-diese-maschen-sollten-sie-kennen-110389
https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/einkauf-online-shopping/secondhand-gebrauchte-sachen-verkaufen-so-gehts 
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/produkte-kaufen/betrugsmaschen-auf-kleinanzeigenportalen-im-internet
https://themen.kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise/ 
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/unternehmen/plattformen-steuertransparenzgesetz 
https://de.statista.com/infografik/31842/anteil-der-befragten-die-in-diesen-shops-secondhand-artikel-gekauft-haben/ 

 

Bildnachweis: ijeab/istockphoto.com

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 17. August 2026