Digitale Nachhaltigkeit

Ein Recht auf Reparatur könnte Probleme lösen

Werkstatt

Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten wäre eine Möglichkeit, viele Probleme zu lösen. Der Energieaufwand für die Herstellung der Geräte würde gesenkt, der Rohstoffverbrauch und die Elektroschrottmengen ebenfalls. Ein Recht auf Reparatur wird deshalb schon lange gefordert.

 

 

Reparatur eine Lösung für mehr Nachhaltigkeit
Verschiedene Gremien fordern seit langem ein Recht auf Reparatur. Der „Runde Tisch Reparatur“ zum Beispiel definiert in einem Diskussionspapier: „Das Recht auf Reparatur ist ganz allgemein das Recht jeder Person, ein erworbenes Produkt selbst zu reparieren oder es reparieren zu lassen. Unter dem Begriff werden dabei Forderungen nach einem gesetzlichen Rahmen zusammengefasst, der die Reparatur eines Produkts einfacher und transparenter machen soll.“ Der Verein fordert, genau wie die Verbraucherzentralen, drei Dinge, die dieses grundsätzliche Recht umfassen soll:

  • Eine Reparatur muss möglich sein. Wie zuvor beschrieben, sind viele  IKT-Geräte (IKT – Informations- und Kommunikationstechnologie) so gestaltet, dass eine Reparatur nicht oder nur unter großen Mühen überhaupt möglich ist.
  • Verbraucher*innen soll im Garantie- oder Gewährleistungsfall eine Reparatur als Option angeboten werden.
  • Das Reparaturmonopol der Hersteller soll gebrochen werden, sodass unabhängige Reparaturwerkstätten, Eigenreparatur und Reparaturinitiativen ebenfalls Zugriff auf Ersatzteile, Werkzeuge und Software zu angemessenen Preisen bekommen, damit kaputte Geräte nicht sofort wirtschaftliche Totalschäden sind.

Reparaturen sollten möglich, einfach und auch von unabhängigen Werkstätten durchführbar sein.

Ökodesign-Richtlinien
Mittlerweile wurde das Problem auf politischer Ebene erkannt. Von der deutschen Länder- über die Bundesebene bis hin zu EU-Kommission und -Parlament wurden erste rechtliche Regelungen umgesetzt.

So wurde im ersten Quartal 2021 die neueste Fassung der europäischen Ökodesign-Richtlinie verabschiedet. Diese verpflichtet die Hersteller dazu, für Produkte Ersatzteile und Anleitungen bis zu zehn Jahre zur Verfügung zu stellen. Auch muss es möglich sein, herkömmliches Werkzeug für eine Reparatur einsetzen zu können. Keine Berücksichtigung finden hier jedoch zum Beispiel kleine Elektrogeräte – allen voran damit auch Laptops und Smartphones.

Die europäischen Länder gehen unterschiedliche Wege, um die Ökodesign-Richtlinie umzusetzen. In Deutschland setzt das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG) die Ökodesign-Richtlinie um. Die neueste Erweiterung gilt seit dem 1.3.2021 und greift die Forderung nach besserer Reparaturfähigkeit aus der neuesten Erweiterung der EU-ÖkodesignRichtlinie auf:

  • Ersatzteile für Elektronikgeräte müssen sieben Jahre, nachdem das letzte Modell auf den Markt gekommen ist, verfügbar sein.
  • Ersatzteile müssen innerhalb von 15 Tagen lieferbar sein.
  • Reparaturanleitungen müssen im Internet zur Verfügung stehen.
  • Ersatzteile müssen mit allgemein zur Verfügung stehenden Werkzeugen ausgetauscht werden können.

2022 trat zudem ein Gesetz in Kraft, dass umfassende Gewährleistungsrechte auch für digitale Inhalte sicherstellt, und es wird eine Update-Pflicht für Unternehmen eingeführt.

Die Verordnung gilt unter anderem für Kühlgeräte, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, elektronische Displays einschließlich Fernsehgeräten, Lichtquellen und externe Netzteile. Ressourcenintensive und eher kurzlebige Geräte wie PCs, Smartphones und Tablets fallen bisher nicht darunter, eine Erweiterung ist aber in Planung.

In Schweden wurde die Mehrwertsteuer auf Reparaturen gesenkt, was sie günstiger macht. In Österreich werden Reparaturen ebenfalls staatlich finanziell unterstützt. Frankreich geht mit dem französischen Reparatur-Index wieder einen anderen Weg. Ähnlich wie beim Energie-Label muss die Reparaturfähigkeit von Produkten dort künftig auf einen Blick erkennbar sein. Damit wird sie zu einem Kauf- bzw. Entscheidungskriterium.

Tipp: Modulare und reparierbare Geräte
Der beschriebenen Problematik, dass sich in modernen Smartphones defekte Teile – vor allem Verschleißteile wie der Akku – nicht oder nur mit hohem Aufwand tauschen lassen, nehmen sich die Firmen Fairphone und Shiftphone an. Die Hersteller bieten einen Extrashop für Ersatzteile an und die Geräte lassen sich mit wenig Aufwand öffnen, um defekte Einzelteile auszuwechseln. Die Geräte sind auch auf anderen Ebenen auf Nachhaltigkeit konzipiert. Zur Herstellung wurde auf die Verwendung von konfliktfreien Mineralien geachtet und es ist besonders robust gebaut. Shiftphone bietet inzwischen auch Laptops mit modularer Bauweise an und ist ein deutscher Hersteller.

Es muss kein neues Gerät sein
Wie beschrieben sind inzwischen auch digitale Geräte, die ein paar Jahre alt sind, noch für viele weitere Jahre nutzbar. Manche Händler bieten „generalüberholte“ Geräte an. Manchmal wird auch der Begriff „refurbished“ genannt. Das sind Geräte, die gebraucht sind, aber auf ihre Funktion überprüft wurden und für die in der Regel ein Jahr Garantie gilt. Auch dadurch, dass hier viel Geld gespart werden kann, sind ein paar Gebrauchsspuren zu vernachlässigen.

Quelle: Smart Surfer Modul 10

Quellen und Links:

Runder Tisch Reparatur
Verbraucherzentrale fordert Förderung von Reparaturen
Die Ökodesign-Richtlinie
Mehr Rechte beim Kauf digitaler Produkte

Das gesamte Smart Surfer Modul „Digitale Nachhaltigkeit“ als PDF

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 23. März 2023