Ein ethischer Blick auf technische Assistenzsysteme

Zwischen Unterstützung und Überwachung

Aus ethischer Perspektive steht die Frage im Vordergrund, ob und wenn ja, wie technische Assistenzsysteme (AAL) ein gutes Leben unterstützen. Um ethische Ziele im Umgang mit „intelligenten“ Wohnumgebungen umzusetzen, sind bestimmte Punkte zu beachten. Dazu gehören z. B. der Umgang mit personenbezogenen Daten, die menschliche Gestaltung von Fürsorgebeziehungen und die Selbstbestimmungsinteressen der Bewohnerinnen und Bewohner.

Von der fortschreitenden gesellschaftlichen Digitalisierung ist auch der Wohnbereich betroffen mitsamt seinen Nutzerinnen und Nutzern und ihren vielfältigen Ansprüchen und Bedürfnissen. Ob ein Mensch hilflos auf dem Boden liegt oder den Enkelkindern eine Bildnachricht schicken möchte – die intelligente Wohnung wüsste für beides eine Lösung.

Zwischen Überwachung und Fürsorge

„Intelligente“ Wohnumgebungen basieren auf der Vernetzung der Gegenstände im Wohnbereich untereinander und mit den individuellen Medien der Hausbewohner wie etwa Handy oder Smartwatch. Beide Bereiche sind wiederum in der Regel mit dem Internet oder anderen größeren digitalen Netzwerken verbunden, z. B. medizinischen Telemonitoring-Systemen. Die Bestimmung des Wohnens als private und unbeobachtete Sphäre wird durch den Einzug von Informationstechniken verändert. Mit den zahlreichen Verbindungen, die in den quasi öffentlichen Bereich der Internetkommunikation, des Pflegepersonals oder der eigenen Angehörigen bestehen, kann die smarte Wohnumgebungen nun in die Rolle der Assistentin oder aber des Spions schlüpfen. Die assistierende Rolle kann einerseits zu einem gesteigerten Wohlbefinden und einem erhöhten Sicherheitsgefühl führen, weil Ansprache, Service oder Kontakt allgegenwärtig sind. Andererseits kann das Leben in einer überwachten Umgebung ein Gefühl von Unsicherheit und Kontrolle erzeugen.

Dieser Punkt trifft im besonderen Maße auf Menschen mit demenziellen Erkrankungen zu – zumal es erklärtes Ziel des „Smart Living“ ist, die genutzten Techniken in der Wohnungsreinrichtung unsichtbar werden zu lassen und auf eine intuitive Bedienung durch Spracherkennung und selbstlernende Systeme zu setzen. Aus ethischer und datenschutzrechtlicher Perspektive ist jedoch die bewusste Einwilligung in die verschiedenen Formen der Verarbeitung personenbezogener Daten eine unerlässliche Voraussetzung.

Nutzungsfreundlichkeit und Flexibilität

Technik im und am Haus bietet dann Entspannung, Komfort und Unterstützung, wenn sie den Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner dient und zuverlässig funktioniert. Zur Schaffung einer guten Wohnatmosphäre sind deshalb hohe Anforderungen an die Nutzungsfreundlichkeit und Flexibilität der Einrichtungen zu stellen. Wer keinen Einblick in die Funktionsweise seines Heims hat, ist stark von externer Beratung abhängig und durch die Vernetzung der intelligenten Hausgeräte hilfloser als das bislang zum Beispiel im Falle einer nicht funktionierenden Waschmaschine der Fall war. Wenn sich etwa eine Bewohnerin oder ein Bewohner gegen ihre bzw. seine normalen Gewohnheiten verhalten oder einfach „für sich“ sein möchte, kann die Umstellungen der Funktionen des Systems zum Problem werden. Insbesondere, weil häufig nicht einfach ein Knopf gedrückt werden kann, sondern die Anwendungen teils autonom arbeiten und auf Sprachsteuerung oder Vitaldaten beruhen. Für technisch nicht geschulte Bewohnerinnen und Bewohner laufen Dienste aus der intelligenten Wohnumgebung insofern Gefahr, dass sie bevormundend wirken können und selbstbestimmte Entscheidungen keine Bedeutung mehr haben. Aus diesem Grund sollten AAL-Systeme immer auch für die Nutzerinnen und Nutzer selbst steuerbar und nachvollziehbar sein.

Fürsorge als menschliche Zuwendung

Insgesamt ist AAL für viele Personen eine Möglichkeit, in der eigenen Wohnumgebung zu bleiben und auf diese Art bestimmte Freiheiten und eine sichere Lebenssituation zu vereinen. Die Gewichtung der Vor- und Nachteile ist insofern eine Sache der Abwägung, die an erster Stelle die Bewohner und Bewohnerinnen selbst (in Beratung mit Angehörigen und Dienstanbietern) treffen müssen. Wichtig bleibt jedoch in gesamtgesellschaftlicher Perspektive, dass AAL menschliche Fürsorgebeziehungen nicht ersetzt, sondern unterstützt und praktisch verbessert. Generell muss eine gute Versorgung im Alter immer auch ohne Zwang zur Nutzung vernetzter informationstechnischer Dienste gewährleistet sein – gleichzeitig ist es aber auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass sinnvolle AAL-Dienste nicht nur einem privilegierten Kreis zur Verfügung stehen, sondern der Allgemeinheit zugänglich sind.

Zum Weiterlesen:

Ammicht Quinn, R./ Beimborn, M./Kadi S./Köberer, N./Mühleck, M./Spindler, M./Tulatz, K.: Alter, Technik, Ethik. Ein Fragen- und Kriterienkatalog (2015), https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/67562/Kriterienkatalog_MATERIA_FIN_fin.pdf?sequence=1&isAllowed=y (Zugriff 27.10.2015).

Manzeschke, A./Weber, K./ Rother, E./ Fangerau, H.: Ethische Fragen im Bereich Altersgerechter Assistenzsysteme (2013), http://www.technik-zum-menschen-bringen.de/service/publikationen/ethische-fragen-im-bereich-altersgerechter-assistenzsysteme (Zugriff 27.10.2015).

Unabhängiges Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD): Juristische Fragen im Bereich altersgerechter Assistenzsysteme (2010), https://www.datenschutzzentrum.de/aal/2011-ULD-JuristischeFragenAltersgerechteAssistenzsysteme.pdf (Zugriff 27.10.2015).

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 1. November 2015