Erfahrungsbericht

Zum Umgang mit dem Landesinformationsfreiheitsgesetz

Bei Verwaltungen oder Institutionen nachzufragen, kann für viele Bürgerinnen und Bürger eine Hemmschwelle sein. Der Erfahrungsbericht von Roman Haug macht allen Interessierten Mut, es einfach zu probieren und dabei auch die Hilfe des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz in Anspruch zu nehmen.

„Zunächst ist gemäß meinen Erfahrungen festzuhalten, dass es in sehr unbürokratischer Weise möglich ist, einen Antrag auf Herausgabe bestimmter amtlicher Informationen an eine beliebige Behörde auf Landes- oder kommunaler Ebene zu richten. Insbesondere benötigt man keinerlei juristischen Vorkenntnisse, wobei eine kurze Einsichtnahme in das Landesinformationsfreiheitsgesetz natürlich für jede Antragstellerin oder jeden Antragsteller empfehlenswert ist.

Den Antrag kann man in Rheinland-Pfalz handschriftlich, per E-Mail oder per Post oder sogar mündlich stellen. Deutlich werden muss nur, welche „amtlichen Informationen“ zu welchem Thema herausgegeben werden sollen. Das Verfahren ist somit so einfach, dass man grundsätzlich auch keinen Rechtsanwalt benötigt.

Die Behörde kann allerdings Gebühren und Auslagen erheben, weshalb es sich empfiehlt bei Antragstellung ausdrücklich darum zu bitten, vor kostenauslösenden Maßnahmen seitens der Behörde informiert zu werden. In der Regel sind dies aber sowieso keine hohen Beträge.

Des Weiteren ist es jeder potentiellen Antragstellerin bzw. jedem potentiellen Antragsteller zu empfehlen, sich vor Formulierung des Antrags sachkundigen Rat bei dem Landesbeauftragten für Informationsfreiheit einzuholen, der beim zuständigen Datenschutzbeauftragten des Landes RLP angesiedelt ist. Hier trifft man auf kompetente und motivierte Gesprächspartnerinnen und -partner, die grundsätzlich gebührenfrei wertvolle Hinweise geben können.“

Autor: Roman Haug

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 3. Februar 2015