Sogenannte Wirtschaftsauskunfteien sind private gewerbliche Unternehmen, die bonitätsrelevante Erkenntnisse über Privatpersonen und Unternehmen sammeln, speichern und Dritten auf Anfrage gegen Entgelt übermitteln, wenn diese ein berechtigtes Interesse an einer solchen Information haben. Ein berechtigtes Interesse ist nur gegeben, wenn der Anfragende (Unternehmen oder Privatperson) ein ihn bindendes Angebot für einen Vertrag abgeben will, der für den Anfragenden mit wirtschaftlichen Risiken verbunden ist, insbesondere, wenn bei der Abwicklung des Geschäfts ein bestimmter Betrag kreditiert werden soll (z.B. Onlinekauf auf Rechnung: Das Unternehmen liefert vorab die Ware und geht dadurch ein wirtschaftliches Risiko ein). Eine derartige gewerbliche Betätigung ist gesetzlich zulässig. Wirtschaftsauskunfteien sind z.B. die Schufa, Arvato Infoscore, Creditreform, Bürgel u.a.
Die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz hat sich am Montag, 2. Dezember 2024, zur letzten Gremiensitzung des Jahres in Ludwigshafen getroffen. Mit dabei: Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitales in Rheinland-Pfalz, die sich über das Projekt der Digital-Botschafter*innen informierte und den anwesenden Ehrenamtlichen für ihr Engagement dankte.