Sogenannte Wirtschaftsauskunfteien sind private gewerbliche Unternehmen, die bonitätsrelevante Erkenntnisse über Privatpersonen und Unternehmen sammeln, speichern und Dritten auf Anfrage gegen Entgelt übermitteln, wenn diese ein berechtigtes Interesse an einer solchen Information haben. Ein berechtigtes Interesse ist nur gegeben, wenn der Anfragende (Unternehmen oder Privatperson) ein ihn bindendes Angebot für einen Vertrag abgeben will, der für den Anfragenden mit wirtschaftlichen Risiken verbunden ist, insbesondere, wenn bei der Abwicklung des Geschäfts ein bestimmter Betrag kreditiert werden soll (z.B. Onlinekauf auf Rechnung: Das Unternehmen liefert vorab die Ware und geht dadurch ein wirtschaftliches Risiko ein). Eine derartige gewerbliche Betätigung ist gesetzlich zulässig. Wirtschaftsauskunfteien sind z.B. die Schufa, Arvato Infoscore, Creditreform, Bürgel u.a.
Digital dabei im Alter! Am 20. August besuchte Ministerin Dörte Schall (MASTD) das Seniorenzentrum Obere Rheinaue in Bendorf und sprach mit den dort tätigen Digital-Botschafter*innen. In Bendorf unterstützen sie regelmäßig Bewohner*innen bei Fragen rund um Smartphones und Co. Für viele Bewohner*innen ist es wichtig, den Kontakt zu ihren Liebsten zu halten, weshalb viele mit Fragen zu Messengerdiensten auf die Digital-Botschafter*innen zukommen.