Wer entscheidet, wenn ich es nicht mehr kann?

Vorsorgedokumente digital erstellen

Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine Operation mit Komplikationen: Plötzlich kann jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Wer darf dann für ihn sprechen? Viele Menschen glauben, dass der Ehepartner oder die erwachsenen Kinder das automatisch übernehmen. Das stimmt so nicht. Wer selbst bestimmen möchte, wer im Ernstfall entscheidet, braucht schriftliche Vorsorgedokumente. Die gute Nachricht: Kostenlose Onlinehilfen führen Schritt für Schritt hindurch. 

Der große Irrtum: Angehörige dürfen nicht automatisch entscheiden
Volljährige Menschen vertreten sich rechtlich selbst. Das gilt auch in der Ehe und auch dann, wenn erwachsene Kinder sich kümmern. Ohne Vollmacht darf also weder die Ehefrau einen Heimvertrag unterschreiben noch der Sohn Auskunft von der Bank verlangen. Stattdessen bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung: ein förmliches Verfahren, das dauert und bei dem die betroffene Person nicht mehr selbst auswählt, wer sie vertritt.

Notvertretungsrecht für Ehegatten
Seit 2023 dürfen Ehepartner*innen sich in einer akuten Krankheitssituation gegenseitig vertreten, allerdings nur in Gesundheitsangelegenheiten, nur für maximal sechs Monate und nur mit einer ärztlichen Bescheinigung. Geldgeschäfte und Verträge sind nicht erfasst, für unverheiratete Paare gilt die Regelung ohnehin nicht. Sie ersetzt also keine Vorsorgevollmacht.

Diese drei Dokumente gehören zusammen

  1. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer die eigenen Angelegenheiten regeln, darf: Bankgeschäfte, Verträge, Behördenpost, Entscheidungen über Behandlungen. Sie ist das wirksamste Mittel gegen eine gerichtlich angeordnete Betreuung.
  2. Die Betreuungsverfügung greift, wenn es doch zu einer Betreuung kommt. Darin lässt sich festhalten, wen das Gericht bestellen soll und wen ausdrücklich nicht.
  3. Die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Behandlungen gewünscht sind und welche nicht, etwa bei künstlicher Ernährung oder Beatmung. Sie richtet sich an das Behandlungsteam.

Worauf es beim Ausfüllen ankommt
Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein. Am Computer getippt ist ausdrücklich in Ordnung. Wichtig ist die Genauigkeit:

  • Soll die bevollmächtigte Person über schwerwiegende Eingriffe oder den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen mitentscheiden dürfen, muss das wörtlich in der Vollmacht stehen.
  • Für Grundstücksgeschäfte oder die Ausschlagung einer Erbschaft verlangen Ämter eine öffentliche Beglaubigung. Bei der Betreuungsbehörde kostet sie meist rund zehn Euro.
  • Viele Banken akzeptieren nur eigene Formulare. Eine zusätzliche Bankvollmacht erspart später Ärger.
  • Die Vollmacht gilt ab der Unterschrift. Wer sie nur für den Ernstfall vorsieht, hält das in einer separaten Vereinbarung fest, nicht in der Urkunde selbst.

Und vor allem: Die bevollmächtigte Person muss wissen, dass sie bevollmächtigt ist.

Damit die Dokumente im Notfall gefunden werden
Das beste Dokument nützt nichts, wenn niemand davon weiß. Bewährt hat sich: das Original im Vorsorgeordner zu Hause, eine Kopie bei der bevollmächtigten Person und eine Notfallkarte im Portemonnaie. Zusätzlich lässt sich eine Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen.

Auch das digitale Leben gehört dazu
E-Mail-Konten, Onlinebanking, Fotos in der Cloud, Abonnements: Ohne Zugangsdaten kommen Angehörige kaum heran. Eine Übersicht der eigenen Konten gehört deshalb in jeden Vorsorgeordner. Mehr dazu im Beitrag zur digitalen Vorsorge.

Kostenlos und Schritt für Schritt: die Onlinevorsorgedokumente
Wer das alles zu kompliziert findet, bekommt Hilfe. Unter dem Titel „Selbstbestimmt“ stellen die Verbraucherzentralen kostenlose Onlinetools bereit, mit denen sich Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und der digitale Nachlass am Computer erstellen lassen. Die Tools funktionieren wie ein Gespräch: Sie beantworten nacheinander Fragen, bekommen zu jedem Punkt eine Erklärung und erhalten am Ende ein fertiges, passendes Dokument. Grundlage sind die Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz, die eingegebenen Daten werden anschließend gelöscht. Zu den Onlinevorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen geht es hier.

Weiterführende Links und Quellen
Selbstbestimmt: die Onlinevorsorgedokumente der Verbraucherzentralen
Vorsorgevollmacht: Warum sie so wichtig ist | Verbraucherzentrale
Patientenverfügung | Bundesministerium für Gesundheit

Bildquelle: Chinnapong/shutterstock.com

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 28. Oktober 2026