Als Lastschrift bezeichnet man ein bargeldloses Zahlungsverfahren, bei dem der Verkäufer den Rechnungsbetrag vom Konto der Käuferin oder des Käufers abbuchen lässt. Der Zahlungsvorgang wird dabei vom Verkäufer ausgelöst und unterscheidet sich hierdurch von der Überweisung, die von der Käuferin bzw. dem Käufer ausgeht. Voraussetzung für dieses Verfahren ist das Einverständnis der Käuferin oder des Käufers.
Digital dabei im Alter! Am 20. August besuchte Ministerin Dörte Schall (MASTD) das Seniorenzentrum Obere Rheinaue in Bendorf und sprach mit den dort tätigen Digital-Botschafter*innen. In Bendorf unterstützen sie regelmäßig Bewohner*innen bei Fragen rund um Smartphones und Co. Für viele Bewohner*innen ist es wichtig, den Kontakt zu ihren Liebsten zu halten, weshalb viele mit Fragen zu Messengerdiensten auf die Digital-Botschafter*innen zukommen.