Lastschrift

Als Lastschrift bezeichnet man ein bargeldloses Zahlungsverfahren, bei dem der Verkäufer den Rechnungsbetrag vom Konto der Käuferin oder des Käufers abbuchen lässt. Der Zahlungsvorgang wird dabei vom Verkäufer ausgelöst und unterscheidet sich hierdurch von der Überweisung, die von der Käuferin bzw. dem Käufer ausgeht. Voraussetzung für dieses Verfahren ist das Einverständnis der Käuferin oder des Käufers.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 12. Januar 2015

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