Mit dem Ausweis im Internet

Den Personalausweis für digitale Behördengänge nutzen

Den Wohnsitz ummelden, das Auto zulassen oder die Steuer einreichen – eine Menge Papierkram, Wartezeiten und Fahrerei. Oder? Was früher noch einen großen organisatorischen Aufwand bedeutete, soll künftig von zu Hause aus möglich sein. Mit den Online-Funktionen des Personalausweises kann der Gang zum Amt digital erledigt werden. Was dazu nötig ist, das haben wir an einem Beispiel zusammengefasst.

Frau Meyer ist umgezogen. Bald gibt es einige Dinge zu erledigen – unter anderem sogenannte ‚Behördengänge‘, weil sie sich ummelden muss und einen neuen Personalausweis braucht. Frau Meyer findet diese ‚Gänge‘ zeitraubend und sucht nach Alternativen.

Verwaltung digital
Sie weiß, in vielen Kommunen hat sich bereits neben den bekannten Wegen ein ‚Bürgerservice Online‘ etabliert. Über das Bundesportal Verwaltung digital findet sie erste Hinweise, welche Behördengänge sich von Bund, Ländern und Kommunen online erledigen lassen. Dort erfährt sie auch, dass immer mehr Leistungen im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis 2022 direkt vom heimischen Computer aus erledigt werden können. Doch bevor ein Formular digital bearbeitet werden kann, muss sie sich als Nutzer*in anmelden. Dazu wird der Personalausweis benötigt, der über eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion verfügen muss. Mit einer sechsstellige PIN, einem Kartenleser oder wahlweise einem Smartphone mit der AusweisApp2, kann sich Frau Meyer zukünftig den Weg zum Amt ersparen.


Dieses Symbol zeigt an, dass der Personalausweis über einen integrierten Chip verfügt, über den sich die Online-Ausweisfunktionen aktiviert lassen.

Online-Ausweisfunktion
Mit der Einführung des neuen Personalausweises in Scheckkartengröße im Jahre 2010 verfügt der Personalausweis über eine Online-Ausweisfunktion. Auch eID-Funktion genannt. Diese Funktion ist beim Abholen des Ausweises schon aktiviert. Mit der Ausgabe des Personalausweises wird auch eine Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort sowie weitere Informationen zum Sperren der Online-Ausweisfunktion per Briefpost zugesandt. Diese Informationen sollten sicher und getrennt vom Personalausweis aufbewahrt werden. Sind Sie sich nicht sicher, ob die Online-Ausweisfunktion aktiv ist, dann können Sie diese beim Bürgeramt überprüfen lassen und gegebenenfalls aktivieren lassen.

Anwendungen
Mit der Online-Funktion des Personalausweises lassen sich neben Behördengängen auch ein Bankkonto eröffnen, die Steuererklärung online abgeben, oder auf das Rentenkonto der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Einen Überblick darüber, wo sich der Online-Ausweis einsetzen lässt oder in welchen Städten und Kommunen er genutzt werden kann, den findet Frau Meyer auf dem Personalausweisportal.

Datenschutz
Frau Meyer möchte mehr darüber erfahren, wie ihre persönlichen Daten mit dem Online-Ausweis geschützt sind. Informationen dazu und wie sich die Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl sperren lässt, findet sie beim BMI – Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat.

Der neue Personalausweis
Für Frau Meyer stellt sich nun die Frage, ob sie den Personalausweis auch online beantragen kann. Sie erfährt, dass seit dem 2. August 2021 alle Personalausweise an die EU-Sicherheitsstandards angeglichen werden. Dazu werden die Fingerabdrücke im Chip des Ausweises gespeichert. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist für die Beantragung des Personalausweises verpflichtend.

Dazu muss Frau Meyer nun doch den Weg zum Bürgeramt auf sich nehmen.

Weiterführdende Links:

Bundesportal Verwaltung

AusweisApp2

Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung

Personalausweisportal

Broschüre: Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher

Online-Ausweisfunktion sperren

Personalausweis auf EU-Standard

 

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 7. September 2021