Zahlungsauslösedienste nehmen Überweisungen zulasten eines Bankkontos vor. Dabei räumen Kontoinhaber*innen einem Drittdienst die Rechte zur Nutzung des Onlinebankings bei ihrer Bank ein. Mittels des PSD2-Verfahrens wird der Zugriff des Drittdienstes auf die Kontodaten beschränkt. Zudem gilt: Ohne Zustimmung des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin darf keine Zahlung ausgeführt werden.
Wie stelle ich mein Smartphone richtig ein? Welchen Nutzen haben ChatGPT und Co.? Und welche Risiken birgt Künstliche Intelligenz? Was muss ich beim Videodreh beachten? Wie funktioniert Online-Banking? Und woran erkenne ich Cybermobbing oder Fake News im Netz?
Diese und weitere Fragen stehen im Fokus der 5. Woche der Medienkompetenz in ganz Rheinland-Pfalz vom 24. bis zum 30. Juni 2024.