Die sogenannte Button-Lösung (zu Deutsch „Schaltflächenlösung“) bezeichnet die gesetzliche Regelung über den Abschluss eines Kaufvertrages im Internet. Die Bestellung einer Ware im Internet ist nur dann gültig, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Nur wenn Verbraucher*innen den Kaufvorgang mit Klick auf eine solche Schaltfläche bestätigen, kann ein wirksamer Vertrag entstehen.
Wie stelle ich mein Smartphone richtig ein? Welchen Nutzen haben ChatGPT und Co.? Und welche Risiken birgt Künstliche Intelligenz? Was muss ich beim Videodreh beachten? Wie funktioniert Online-Banking? Und woran erkenne ich Cybermobbing oder Fake News im Netz?
Diese und weitere Fragen stehen im Fokus der 5. Woche der Medienkompetenz in ganz Rheinland-Pfalz vom 24. bis zum 30. Juni 2024.