Die sogenannte Button-Lösung (zu Deutsch „Schaltflächenlösung“) bezeichnet die gesetzliche Regelung über den Abschluss eines Kaufvertrages im Internet. Die Bestellung einer Ware im Internet ist nur dann gültig, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Nur wenn Verbraucher*innen den Kaufvorgang mit Klick auf eine solche Schaltfläche bestätigen, kann ein wirksamer Vertrag entstehen.
Digital dabei im Alter! Am 20. August besuchte Ministerin Dörte Schall (MASTD) das Seniorenzentrum Obere Rheinaue in Bendorf und sprach mit den dort tätigen Digital-Botschafter*innen. In Bendorf unterstützen sie regelmäßig Bewohner*innen bei Fragen rund um Smartphones und Co. Für viele Bewohner*innen ist es wichtig, den Kontakt zu ihren Liebsten zu halten, weshalb viele mit Fragen zu Messengerdiensten auf die Digital-Botschafter*innen zukommen.