Was gibt es Neues bei der ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit April 2025 bundesweit im Einsatz. Seit Oktober müssen Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken sie nutzen. Inzwischen liegen über 100 Millionen Dokumente in den Akten. Neue Funktionen erweitern die ePA. 

Von der Einführung zur verpflichtenden Nutzung für Leistungserbringer
Die Einführung der „ePA für alle“ startete am 15. Januar 2025 und begann mit einer mit einer Testphase in ausgewählten Modellregionen. Am 29. April 2025 begann die bundesweite, freiwillige Nutzung außerhalb der Modellregionen. Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung für Leistungserbringer verpflichtend. Sie müssen gesetzlich festgelegte Daten aus der Behandlung einstellen, etwa Befunde und Arztbriefe. 

Für Versicherte bleibt die Nutzung freiwillig. Wer nicht widersprochen hat, bekam eine ePA von der Krankenkasse angelegt. Über die ePA-App können Versicherte ihre Daten einsehen und verwalten. 

Die ePA kommt im Versorgungsalltag an
Im April 2026 waren knapp 73 Millionen elektronische Patientenakten für Versicherte angelegt. Pro Woche wurden im Durchschnitt mehr als 21 Millionen Medikationslisten abgerufen. Seit dem Start wurden mehr als 100 Millionen Dokumente hochgeladen (Stand April 2026). 93 % der Arztpraxen sind bundesweit in der Lage die ePA zu nutzen und bis zu 93.000 Arzt- und Zahnarztpraxen griffen pro Woche auf die ePA zu. Allerdings nutzen erst rund 7,5 % der Versicherten die ePA aktiv, sprich sie haben sich die ePA auf Ihrem mobilen Endgerät eingerichtet. 

Die Haltung gegenüber digitalen Gesundheitsangeboten ist grundsätzlich positiv. Eine repräsentative Bitkom-Befragung von 2026 zeigt: 92 Prozent der Menschen ab 65 Jahren stehen der Digitalisierung im Gesundheitswesen positiv gegenüber.  

Neue Funktionen machen die digitale Akte praktischer
Die elektronische Medikationsliste wird aus Daten des E-Rezepts aufgebaut. Sie zeigt verordnete und abgegebene Medikamente. Das kann helfen, Wechselwirkungen zu erkennen. 

Seit 2025 können Versicherte über den TI-Messenger in der ePA-App sicher mit teilnehmenden Einrichtungen Nachrichten austauschen. Eine Desktop-Variante ermöglicht die Verwaltung der ePA am Computer. 

2026 kamen weitere Funktionen hinzu. Seit Juli können Versicherte Push-Benachrichtigungen aktivieren. Sie können sich informieren lassen, wenn etwa ein Arztbrief eingestellt wird oder eine Praxis auf die Akte zugreift. Seit Mitte Juli wird außerdem der elektronische Medikationsplan schrittweise erprobt. Dieser liefert einen strukturierten Überblick darüber, welche Medikamente ein*e Versicherte*r aktuell einnimmt. Darüber hinaus enthält der er medikationsrelevante Informationen, die wichtig sind, um unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden, bspw. zu Allergien. 

Wohin entwickelt sich die ePA?
Der nächste große Schritt steht im Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 15. Juli 2026 beschlossen. Er soll die ePA stärker zu einer Plattform für Versorgung, Prävention und Gesundheitsinformationen machen. Das GeDIG ist damit noch kein geltendes Gesetz. 

Geplant sind eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungen ab Mitte 2027. Krankenkassen sollen Gesundheitsplaner und Vorsorgehinweise anbieten können. Auch verständlich aufbereitete Befunde mit künstlicher Intelligenz sind vorgesehen. 

Der GeDIG-Entwurf will Gesundheitsdaten besser für Forschung, Innovation und Versorgung nutzbar machen. Die ePA soll damit mehr sein als ein digitaler Ordner. Die ePA-Benutzeroberfläche (ePA-App) soll zum zentralen Einstiegspunkt für die ambulante Versorgung ausgebaut werden. Versicherte sollen darüber eine standardisierte Ersteinschätzung vornehmen und bei Bedarf direkt Termine buchen können. Einfache Bedienung, sichere Daten und die Kontrolle der Versicherten über ihre Informationen bleiben dabei wichtig. 

Was ist wichtig?
• Am 29. April 2025 wurde die ePA bundesweit ausgerollt.
• Seit dem 1. Oktober 2025 sind Leistungserbringer verpflichtet die ePA zu nutzen.
• Für Versicherte bleibt die Nutzung freiwillig (aktiver Widerspruch notwendig).
• Im April 2026 waren knapp 73 Millionen Akten angelegt.
• Mehr als 100 Millionen Dokumente wurden seit dem Start hochgeladen.

Quellen und weiterführende Links
ePA? Na sicher! | Bundesgesundheitsministerium
ePA für alle | www.gematik.de
Ein Jahr „ePA für alle“: Mehr als 100 Millionen hinterlegte Dokumente verbessern Behandlung und Versorgung in Deutschland | www.gematik.de
Das sind die neuen Funktionen der ePA | www.gematik.de
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen | Bundesgesundheitsministerium
Senioren befuerworten Digitalisierung im Gesundheitswesen | www.bitkom.org 

Bildnachweis: Projekt ePA Coaches Rheinland-Pfalz

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 7. Oktober 2026