Am zweiten Donnerstag im September schlagen die Sirenen und Warn-Apps zu einem bundesweiten Probealarm an. Den Warntag gibt es seit 2020 regelmäßig am selben Termin.
11 Uhr morgens an einem Donnerstag: Alle Sirenen im Land gehen an. Ein auf- und abschwellender Ton ist eine Minute lang zu hören, das Handy gibt laute Töne von sich, auch im Hörfunk und Fernsehen wird gewarnt und zusätzlich auf manchen elektronischen Anzeigen in Städten. Das alles passiert wieder am 10. September 2026. Denn immer am zweiten Donnerstag im September findet der bundesweite Warntag statt. Dann wird um 11 Uhr eine Probewarnung verschickt und 45 Minuten später eine Entwarnung. Der Warntag ist eine gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Kommunen zum Testen der Warnwege und Warnkanäle in Deutschland. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) löst über das Modulare Warnsystem des Bundes (kurz: MoWaS) diese Probewarnung aus. Sie wird breit verteilt, zum Beispiel an Rundfunk- und Fernsehsender sowie App-Betreiber. Seit 2024 wird die Nachricht auch über das System Cell-Broadcasting an empfangsbereite Handys versendet.
Warum wird gewarnt?
Den Grundstein für den Warntag haben die Innenminister*innen von Bund und Ländern im Jahr 2019 gelegt, im September 2020 folgte dann die erste Durchführung. Vorarbeit war vom BBK bereits seit 2016 im Projekt „ISF Bund-Länder-Projekt Warnung der Bevölkerung“ geleistet worden.
Viele Menschen jenseits der 50 erinnern sich vielleicht noch an die wöchentlichen oder monatlichen Probealarme der Sirenen. Bis in die 90er Jahre hinein und an manchen Stellen deutlich länger war das ein Standard. Die Sirenen auf dem Land dienten zwar hauptsächlich der Alarmierung der Feuerwehr, waren aber auch auf die weiteren Warnsignale des Bevölkerungsschutzes ausgelegt. Nach dem Ende des sogenannten kalten Krieges und der Deutschen Wiedervereinigung wurde das Risiko für die Bevölkerung als gering eingeschätzt und die lokalen Feuerwehren waren zumeist auf ein Funk-Meldesystem umgestiegen. So sah man keinen Bedarf mehr, für großflächige Bevölkerungswarnungen über Sirenen. In vielen Städten und Gemeinden wurden die veralteten Anlagen abgebaut oder außer Funktion genommen.
Ein langsames Umdenken begann erst mit einer erhöhten Terrorgefahr speziell nach den Anschlägen vom 9. September 2001, Naturkatastrophen wie der Elbeflut im Jahr 2002 aber auch kriegerische Handlungen wie der Annexion der Krim durch Russland 2014. Bund und Länder starteten daher im Jahr 2016 gemeinsam das „ISF Bund-Länder-Projekt Warnung der Bevölkerung“. ISF steht für „Innerer Sicherheitsfonds der Europäischen Union“. Das Projekt hatte drei Schwerpunkte, das Modulare Warnsystem (MoWas), die Effektivität der Warnungen und die Erforschung und Entwicklung neuer Warnkanäle. Der Bundeswarntag ist eine Folge des Projekts, die Einführung wurde im Jahr 2019 durch die Bundesinnenministerkonferenz beschlossen.
Wie wird gewarnt?
Im Bund-Länder-Projekt wurde auch festgelegt, dass die Warnungen an die Bevölkerung über möglichst viele Kanäle versendet werden sollten, also nicht mehr nur über die Sirenen vor Ort sondern auch über Warn-Apps, Rundfunk- und Fernsehdurchsagen und weitere mögliche Maßnahmen wie Fahrzeuge mit Lautsprechern.
Der Vorteil der Sirenen ist nach wie vor, dass sie die Menschen vor Ort erreichen, ohne dass die Bürger*innen selbst aktiv werden müssen. Der Vorteil von Warn-Apps liegt darin, dass neben der eigentlichen Warnung auch Informationen darüber verteilt werden können, warum gewarnt wird und was man eventuell zu beachten hat. Alle Warn-Apps können großflächige Warnungen wie z.B. bei Extremwetterlagen aussenden aber auch lokal oder regional begrenzte Warnungen wie bei Bränden die Empfehlung, Fenster und Türen geschlossen zu halten oder bei Störungen in der Trinkwasserversorgung das Wasser abzukochen. Die Anwendungen muss man sich jedoch auf sein Smartphone herunterladen und das Telefon muss auch empfangsbereit sein. Ansonsten können Warnungen verspätet eintreffen.
Die Warn-Apps funktionieren dabei sowohl über das Mobilfunknetz (vorausgesetzte man hat einen Datenvertrag), als auch über das eigene oder ein öffentliches WLAN-Netz wie zum Beispiel in der Bahn. Gewarnt wird ebenfalls über die Internetseite des BBK: Warnung.bund.de – Warnmeldungen in der Übersicht
Die in Deutschland jüngste Warnmöglichkeit ist das sogenannte Cell Broadcast. Dabei handelt es sich um einen Mobilfunkdienst, der ganz ohne zusätzliche Programme auf dem Smartphone funktioniert. Voraussetzung ist ein relativ neues Betriebssystem von Android (ab Version 11) oder Apple (ab iOS 16.1). Bei den meisten Geräten ist Cell Broadcast automatisch aktiviert. Bei Warnungen wird einmalig ein Signal über die Mobilfunkmasten aller Anbieter versendet und das Smartphone gibt eine laute Warnung aus und es erscheint auf dem Display zusätzlich die Meldung als Text. Der Versand funktioniert anders als bei Kurznachrichten wie SMS und ist eher vergleichbar mit dem Hörfunk. Die Warnung wird versendet und erreicht alle Telefone im Sendungsbereich zur gleichen Zeit. Bilder oder Karten können nicht versendet werden. Es erfolgt auch keine Rückmeldung vom Telefon an den Sendemast, die Übertragung ist völlig anonym. Der Nachteil ist, dass die Warnung nicht ankommt, wenn das Telefon gerade keinen Empfang hat, wenn man also z.B. im Keller ist während die Warnung versendet wird, erhält man sie nicht. Sie wird auch nicht gespeichert und später empfangen. Auch ein Empfang über WLAN ist nicht möglich. Cell Broadcast warnt auch, wenn das Handy ’stumm‘ geschaltet ist, jedoch nicht im Flugmodus, denn dort ist der Empfang von Mobilfunkdaten ausgeschaltet. Ein Datenvertrag ist für Cell Broadcast nicht nötig.
Wie funktioniert die Warnkette?
Für das Funktionieren der Warnungen gibt es drei wichtige Faktoren.
- Der erste ist die technische Voraussetzung. Dafür gibt es MoWaS, das „Modulare Warnsystem“. Es besteht aus einem bundesweiten Netzwerk von Sende- und Empfangsstationen, über die Warnungen dann organisiert und verteilt werden.
- Der zweite Faktor ist die Organisation, also die Beteiligung der Stellen, bei denen Meldungen anlaufen können und wie diese dann in das MoWaS eingepflegt werden. Zu den berechtigten Stellen gehören die Lagezentren von Bund und Ländern ebenso wie die Leitstellen der Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutzbehörden. Diese sind je nach Bundesland auf Landkreisebene oder über die kreisfreien Städte organisiert oder, wie in Rheinland-Pfalz, als integrierte Leitstellen. Auch die Polizeibehörden sind integriert. Allen angeschlossenen Institutionen steht ein elektronisches Meldesystem zur Verfügung. Hier wird auch entschieden, wo genau gewarnt wird (lokal, regional oder Deutschlandweit).
- Der dritte Bereich sind die Endstellen, an denen die Warnungen ankommen also wie oben beschrieben die Sirenen, Warn-Apps, Sirenen und alles Weitere. In unserem föderalen System bedeutet das auch, dass Bund, Länder und Kommunen hier eng zusammenarbeiten müssen. Mit dem Warntag wird auch dieses Zusammenspiel geübt und getestet.
Jedes Bundesland verfügt über einen eigenen Katastrophenschutz.
Informationen am Beispiel Rheinaland-Pfalz finden Sie über diese Websites: BKS-Portal.rlp und Bevölkerungsschutzkampagne Rheinland-Pfalz
Fazit
Alleine im Jahr 2025 wurden über 2.000 Warnmeldungen versendet, die meisten davon lokal oder regional. Zur Überprüfung aller Systeme und der Zusammenarbeit der wichtigen Stellen, ist der bundesweite Warntag daher ein wichtiger Bestandteil. Ergänzt wird der Bundeswarntag seit dem letzten Jahr von einem Landeswarntag, in dem die Stellen im Land ihre Zusammenarbeit und die Verbreitung spezifischer Warnmeldungen prüfen. Der Landeswarntag findet immer am zweiten Donnerstag im März statt (Termine 2027: 11. März).
Die Flutkatastrophe im Ahrtal und in NRW und die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine haben vermutlich zu einer größeren Bereitschaft beigetragen, die entsprechenden Warn-Apps zu verwenden. Zudem steigt die Verbreitung von Smartphones weiter an und die Mehrheit der Bevölkerung wird heute darüber erreicht. Aber es bleibt immer noch ein Teil, der keine Smartphones nutzen kann oder möchte. Zudem gestatten viele Arbeitgeber die Nutzung während der Arbeitszeit nicht. Auch Schüler*innen und Lehrer*innen, die im Unterricht „offline“ sind, werden ggf. nicht erreicht. Daher bleiben auch die Warnungen per Sirene und weiterer Kanäle wichtig.
Mehr zum Warntag gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Dort werden auch viele Fragen zum Hintergrund des Warntages und zum Modularen Warnsystem (MoWaS) beantwortet.
Erweiterte Suche – BBK
Weiterführende Links und Quellen
Bundesweiter Warntag: Wie gut ist der Katastrophenschutz im Ahrtal? | tagesschau.de
BMI – Presse – Lehren aus der Flutkatastrophe vor drei Jahren im Ahrtal: Warnsysteme stark ausgebaut, THW gestärkt
Fünf Jahre Flutkatastrophe im Ahrtal | Bundesregierung
Bundesweiter Warntag: „Es wird laut“ | tagesschau.de
Katastrophenschutz vier Jahre nach der Ahrflut: Was hat sich getan? – Zentrales Warnsystem MoWas arbeitet unverändert mit Fax – Mainz&
ISF Bund-Länder-Projekt Warnung der Bevölkerung – BBK
Bundesweiter Warntag – BBK
Warnung.bund.de – Warnmeldungen in der Übersicht
Bildnachweis: ISF-Projekt Warnung der Bevölkerung







