Damit ist gemeint, dass der Zugriff zu einem bestimmten Dienst erst gewährt wird, wenn die Berechtigung des Nutzers oder der Nutzerin durch zwei voneinander unabhängige Identifikationsmethoden geprüft wurde. In der Regel können die Methoden aus folgenden Bereichen ausgewählt werden: Wissen (Passwort oder Code), Gerät (Chip-Lesegerät oder Smartphone) und biometrische Kennung (Fingerabdruck, Gesichts- oder Retinascan).
Wie stelle ich mein Smartphone richtig ein? Welchen Nutzen haben ChatGPT und Co.? Und welche Risiken birgt Künstliche Intelligenz? Was muss ich beim Videodreh beachten? Wie funktioniert Online-Banking? Und woran erkenne ich Cybermobbing oder Fake News im Netz?
Diese und weitere Fragen stehen im Fokus der 5. Woche der Medienkompetenz in ganz Rheinland-Pfalz vom 24. bis zum 30. Juni 2024.