Fernabsatzvertrag
Ein Fernabsatzvertrag (BGB §312c) kommt beim Einkauf einer Ware über das Internet zustande. Da Kundinnen und Kunden eine Ware beim Erwerb im Netz nicht wie im örtlichen Geschäft ansehen und prüfen können, werden sie vom Gesetzgeber besonders geschützt. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge kommen aber nur dann zum Greifen, wenn der weiterlesen ...