Barrierefreiheit stärken

Wie die Reduzierung von digitalen Barrieren allen nützen

Das Internet ist aus dem Alltag kaum wegzudenken, ob beim Einkaufen, Online-Banking oder im Kontakt mit Behörden. Doch viele ältere Nutzer*innen stoßen noch immer auf Hürden: zu kleine Schrift, unklare Strukturen oder schwer verständliche Sprache. Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) soll das ändern. Wir erklären, was sich konkret ändert und wie das neue Gesetz den digitalen Alltag erleichtert.

 

Was steckt hinter dem Gesetz?

Es setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet seit Juni 2025 viele Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, damit sie für alle ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Dazu zählen Webseiten, Apps, Online-Shops, oder Smartphones. Auch Geld- und Fahrkartenautomaten für den Personenbeförderungsverkehr müssen diese Anforderungen erfüllen.

Mit dem BFSG wurde die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) 2019/882 für Produkte und Dienstleistungen umgesetzt. Das Gesetz wurde im Juli 2021 verkündet und trat am 28. Juni 2025 in Kraft. Mit dem Gesetz werden zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure dazu verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten. Näheres zum Gesetz.

Für bereits bestehende Dienstleistungen und Produkte gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030, damit Unternehmen die Umstellung schrittweise vornehmen können.

Was ist eigentlich digitale Barrierefreiheit?
Barrieren können in der digitalen Welt für alle Menschen auftreten. Zum Beispiel durch Einschränkungen in bestimmten Lebenssituationen, am Arbeitsplatz oder im Privatleben, abhängig von Umgebungsfaktoren oder gesundheitlichen Konditionen.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Internet, Dokumente und Apps für alle Menschen uneingeschränkt zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von individuellen Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen. Dazu mehr vom Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.

Was bedeutet „barrierefrei“ im digitalen Alltag?
Barrierefreiheit heißt nicht nur, dass Menschen mit Behinderungen digitale Angebote nutzen können. Sie erleichtert auch allen anderen den Zugang.

Gute Lesbarkeit kann Menschen mit nachlassender Sehkraft helfen. Das kann durch eine größere Schrift, deutliche Kontraste und einfache Navigation gewährleistet werden.
Eine klare Sprache hilft nicht nur Senior*innen. Kurze Sätze und verständliche Begriffe erleichtern das Lesen für alle.

Videos oder Sprachnachrichten werden durch Vorlesefunktion und Untertitel zugänglicher.
Websites und Programme lassen sich auch ohne Maus über die Tastatur steuern, was für viele praktischer ist. Dazu gibt es nützliche Tastenkombinationen (Mit Silver Tipps Artikel verlinken, die das Arbeiten am PC erleichtern können.

Solche Maßnahmen machen den digitalen Raum für alle komfortabler, übersichtlicher und inklusiver.
Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit stellt gesammeltes Fachwissen zum Thema bereit, gibt Praxishilfen und benennt die gesetzlichen Vorgaben.

Auch Medien sind verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten
Anbieter von Rundfunksendern und Zugangsdiensten in Deutschland müssen ihre barrierefreien Angebote weiter ausbauen. Das wurde mit dem zweiten Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) festgelegt, der am 30. Juni 2022 in Kraft getreten ist.

Die Zentralen Anlaufstelle für Barrierefreie Angebote (ZABA) informiert über barrierefreie Medienangebote, nimmt Fragen und Beschwerden entgegen und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter. Auf dem Portal sind alle öffentlich-rechtlichen und privaten, von den Landesmedienanstalten regulierten Medienanbieter gebündelt.

Warum das Gesetz ältere Menschen unterstützen kann
Viele ältere Nutzer*innen profitieren unmittelbar vom neuen Gesetz: Wenn Texte klar gegliedert, Menüs verständlicher und Schaltflächen größer sind, wird die Orientierung im Netz deutlich leichter. Auch Seh- und Hörbeeinträchtigungen lassen sich durch technische Hilfen besser ausgleichen. Das Ergebnis sind mehr Selbstständigkeit und weniger Hürden beim digitalen Alltag.

Da immer mehr Angebote ausschließlich online verfügbar sind, wird Barrierefreiheit zum zentralen Schlüssel für digitale Teilhabe und Chancengleichheit.

Was Nutzer*innen jetzt tun können
Wer das Thema Barrierefreiheit unterstützen möchte, kann aktiv mitwirken.
Feedback geben: Viele Webseiten und Apps bieten eine Rückmeldemöglichkeit, wenn etwas schwer zugänglich ist.
Eigene Geräte anpassen: Betriebssysteme bieten oft Einstellmöglichkeiten für kontrastreiche Darstellungen, größere Schrift oder Sprachausgabe.
Barrierefreie Angebote nutzen: So setzen Nutzer*innen ein Zeichen für eine inklusive digitale Welt.

Fazit:
Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) ist damit weit mehr als eine Vorschrift. Es steht für ein Internet, das allen offensteht, unabhängig von Alter, Behinderung oder technischer Erfahrung.
Ob Webseiten, Apps oder Online-Shops, alle Angebote müssen künftig barrierefrei gestaltet sein.

Quellen und Links:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/barrierefreie_it/barrierefreie_it_node.html
https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz(BFSG): https://bfsg-gesetz.de/
Zentralen Anlaufstelle für Barrierefreie Angebote (ZABA): https://barrierefreie-medien.info/de
Bundesfachstelle Barrierefreiheit: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 31. Oktober 2025