Safety First!

Wie man gefahrlos surfen kann

Dass im Internet viele Gefahren lauern können, ist ein Problem, mit dem sich jede und jeder auseinandersetzen muss, die oder der sich online bewegt. Der beste Schutz, um die Risiken zu minimieren, sind Informationen. Die Silver-Tipps-Redaktion hat im Folgenden Links zu Artikeln über verschiedene Gefahren – von Schadsoftware über E-Mail-Betrug bis hin zur Abo-Fallen – sowie Anlaufstellen und Tipps zusammengestellt.

 

Gefahren im Netz

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) berichtet auf Grundlage einer ENISA-Studie (European Union Agency for Network and Information Security) und eigenen Analysen über „Die zehn größten Gefahren im Internet“ (Stand 27. März 2015).

Von erfundenen Identitäten in Foren über Liebesfallen auf Datingportalen, Schnäppchenfallen beim Onlineeinkauf und Vorschussbetrug bis hin zu Datenspuren und Tracking mit Viren – im Internet gibt es einige Gefahren. Wer sie zu umgehen weiß, kann friedlich und mit Spaß surfen. In der ZDFmediathek informiert eine Dokumentation über den „Tatort Internet“ und gibt Tipps zum Schutz vor Gefahren.

Von der SPAM-E-Mail hin zur eigenen Verurteilung als Geldwäscher: Die Süddeutsche Zeitung schildert einen extremen Betrugsfall, bei dem ein vermeintlicher Lottogewinner unabsichtlich zum Kriminellen wird.

Heim-Computer bieten Unternehmen, Geheimdiensten und Verbrechern eine Vielzahl an interessanten Daten, Schadsoftware liest diese aus und leitet sie weiter. Vielen ist aber nicht bewusst, dass Handys und auch Smartphones interessante Objekte zum Ausspähen sind. So werden die mobilen Geräte mittlerweile immer öfter Opfer von Hackern. Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die „Goldenen Zeiten für Handy-Hacker“.

Kostenpflichtige Angebote im Internet unterliegen bestimmten Vorgaben. Dazu gehören eine eindeutige Kostenauszeichnung und die „Button-Lösung“. Trotzdem finden sich im Netz immer wieder Betrüger, die mit sogenannten „Abo-Fallen“ die Verbraucherinnen und Verbraucher betrügen. Die Zeitung DIE WELT berichtet von einigen Tricks solcher Schwindler und wie man sich davor schützen kann.

Was kann man tun? Wo findet man Hilfe?

Um es Hackern schwerer zu machen, Zugriff auf persönliche Accounts zu bekommen, gibt es ein einfaches Mittel: „Lügen erlaubt“, die Frankfurter Allgemeine Zeitung erklärt warum.

Das Präventionsportal der Polizeigewerkschaft bietet Informationen und Hilfestellungen zu vielen Themen: www.polizei-dein-partner.de

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) klärt unter dem Motto „Ins Internet – mit Sicherheit“ über Gefahren und die sichere Nutzung des Computers und des Internets auf.

Neben der Polizei und dem BSI informiert auch die Website „Pfiffige Senioren gegen Trickdiebe und Trickbetrüger“ über analoge und digitale Betrugsmaschen.

Dem Thema „Abo-Fallen“ widmet sich eine ganze Seite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ): www.vorsicht-im-netz.de

Informationsbroschüren

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet zum Download Broschüren und Poster zur Nutzung verschiedener Dienste im Internet an.

In der Broschüre „Rate mal wer dran ist?“ gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Einführung in das Thema analoge und digitale „Tricks von Betrügern und Trickdieben“.

Der Internet Guide „SILVER SURFER SICHER IM NETZ“ bietet Informationen und Tipps für Seniorinnen und Senioren. Die Broschüre führt in die Benutzung des Internets ein und gibt grundlegende Sicherheitstipps. (Die Publikation ist in deutscher Sprache verfasst. Da sie allerdings von der Initiative BEE SECURE der luxemburgischen Regierung ist, sind einige Link-Hinweise auf luxemburgische Internetseiten im Deutschen nur bedingt nutzbar.)

Auch das Themenheft „Verbraucher 60 plus – sicher im Internet“ der VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. gibt eine Überblick und Sicherheitstipps zur Nutzung des Internets.

Trotz der Rechtswidrigkeit von Abo-Fallen sollte man auf Mahnungen reagieren. Die Seite „Vorsicht im Netz“ bietet Musterbriefe zum Widerspruch zum Download an.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 1. Juni 2015