
Bis zum 31 Oktober 2022 müssen alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Rahmen der Grundsteuerreform eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Eine nutzerorientierte, zeitsparende Lösung unterstützt private Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Abgabe.
Um den Aufwand für private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu reduzieren, entwickelte das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gemeinsam mit dem bundeseigenen DigitalService eine digitale Servicelösung: die „Grundsteuererklärung für Privateigentum“. Das kostenlose Online-Angebot kann in den elf Ländern genutzt werden, die bei der Grundsteuer das sogenannte „Bundesmodell“ anwenden. Ein ELSTER-Konto wird nicht benötigtt, kann aber für die Identifizierung genutzt werden. Die zentrale Digitalisierungs- und Software-Entwicklungseinheit der Bundesverwaltung ist neben der Entwicklung auch für den Betrieb zuständig. Sie arbeitet mit agilen Methoden und bindet Nutzerinnen und Nutzer aktiv ein, um Lösungen bereitzustellen, die besser für alle funktionieren.
Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern entwickelt
Bereits im ersten Projekt mit dem BMF – dem Steuerlotse für Rente und Pension – zeigte sich, dass es auch im komplexen deutschen Steuerrecht viele simple Sachverhalte gibt, die sich ideal über maßgeschneiderte digitale Lösungen mit einfachem Funktionsumfang abbilden lassen. So auch bei der Grundsteuererklärung: Eine Vielzahl der Grundstücke sind Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder auch unbebaute Grundstücke in privatem Eigentum. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts kann für diese Fälle auf einige wenige Angaben reduziert und damit schnell und einfach eingereicht werden.
Damit dies gelingt, wurden die Nutzerinnen und Nutzer aktiv in den Entwicklungsprozess eingebunden. Potenzielle Herausforderungen und Probleme bei der Abgabe der Grundsteuererklärung wurden in Interviews mit der Zielgruppe identifiziert und flossen direkt in die Entwicklung von Prototypen ein, die dann mit Hilfe des Feedbacks aus Usability-Tests (Test auf Benutzerfreundlichkeit) weiter optimiert wurden.
Einfach, sicher, datensparsam
Der kostenlose Online-Service ist intuitiv gestaltet und kann selbständig von den Bürgerinnen und Bürgern ausgefüllt werden. Bei Fragen, die sich während der Usability-Tests als besonders kritisch erwiesen haben, gibt es praktische Hilfestellungen. Das Tool „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist datensparsam und -sicher angelegt. Es werden nur Daten abgefragt, die für die Bearbeitung tatsächlich benötigt werden. Ebenso werden nur Daten gespeichert, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Die Übermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt über die offizielle Schnittstelle von ELSTER. Die Daten werden nicht zu anderen Zwecken verarbeitet.
In nur wenigen Schritten zur Grundsteuererklärung
Schritt 1: Teilnahme prüfen
Prüfen Sie zunächst, ob Sie den Online-Dienst nutzen können. Dafür beantworten Sie auf der Webseite unter dem Menüpunkt „Kann ich teilnehmen?“ einen kurzen Fragebogen. Nach Abschluss des Fragebogens wird Ihnen direkt mitgeteilt, ob Sie mit Ihrem Sachverhalt den Online-Service nutzen können
Schritt 2: Registrieren und Identifizieren
Wird Ihr Sachverhalt vom Online-Service abgedeckt, können Sie sich im nächsten Schritt für den Dienst registrieren. Dafür benötigen Sie nur eine E-Mail-Adresse, mit der Sie unter „Registrieren“ ein Konto eröffnen können.
Als Nächstes müssen Sie sich identifizieren. Dadurch wird sichergestellt, dass das Steuerformular Ihnen zugeordnet werden kann.
Für die Identifizierung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Identifizierung mit Ihrem ELSTER-Konto,
- Oder – wenn Sie kein ELSTER-Konto haben – mit Hilfe eines sogenannten Freischaltcodes, der Ihnen nach Beantragung per Post zugeschickt wird.
Schritt 3: Grundsteuerformular ausfüllen und abschicken
Nachdem Sie ein Konto eröffnen haben können Sie das Formular zur Grundsteuererklärung ausfüllen. Dank zahlreicher Hilfestellungen und einfachen Erklärtexten werden Sie bei der Eingabe der Daten unterstützt. Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, können Sie alle Ihre Eingaben über eine PDF-Quittung herunterladen und für Ihre Ablage ausdrucken.
Der Online-Service kann für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts von allen privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern mit Grundbesitz in all den Ländern genutzt werden, die das sogenannte „Bundesmodell“ anwenden. Zur Abgabe wird hier unter anderem die Nennung der Grundstücksfläche, des Bodenrichtwerts, die Gebäudeart, die Wohnfläche und das Baujahr benötigt.
Länder, die das Bundesmodell anwenden:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Über den DigitalService
Als zentrale Digitalisierungseinheit des Bundes hat es sich der DigitalService zur Aufgabe gemacht, die Digitalisierung Deutschlands nachhaltig voranzutreiben und agile Software-Entwicklung sowie nutzerzentriertes Arbeiten in der öffentlichen Verwaltung als Standard zu etablieren.
Dazu baut der DigitalService mit interdisziplinären Teams interne Entwicklungs- und Methodenkompetenz für den Bund auf. Gemeinsam mit der Bundesverwaltung entwickelt er eigene digitale Anwendungen, die die Bedürfnisse der Bürger:innen in den Mittelpunkt stellen. Über die Fellowship-Programme Tech4Germany und Work4Germany bringt die Inhouse-Einheit externe Digital- und Veränderungsexpert*innen für mehrere Monate in die Bundesministerien, um die Vorteile neuer Arbeitsmethoden erlebbar zu machen und die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zu verbessern.
Der DigitalService wurde im Oktober 2020 als bundeseigene GmbH aufgesetzt und befindet sich zu 100 Prozent in Bundeseigentum. Er ging hervor aus dem 2019 gegründeten Non-Profit-Start-up 4Germany.
Quellen und Links: