Wie schützt man seine Daten im Internet?

Worauf man achten sollte, wenn man im Internet unterwegs ist

„Betteln und Hausieren verboten“ – Früher fand sich ein Schild mit dieser Aufschrift an mancher Haus- oder Ladentür. Heutzutage gibt es das Internet, aber das Problem ist ein ähnliches. Unerwünschte Besucherinnen und Besucher dringen in die Privatsphäre ein und wollen letztendlich das Gleiche wie ehedem – Geld.

Ob beim Surfen im Internet, im Umgang mit E-Mails oder beim Online-Banking – die Gefahr, Opfer krimineller Machenschaften zu werden, ist groß und wird ohne entsprechende Gegenmaßnahmen immer bedrohlicher. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt in seinem Jahresbericht 2014 fest, dass es jeden Monat hierzulande mindestens eine Million Infektionen durch Schadprogramme gibt, Tendenz steigend. An erster Stelle zu nennen sind sogenannte Spam-Mails, also unerwünschte E-Mails, die häufig als Werbung getarnt, auch zum Verbreiten von Schadprogrammen genutzt werden. Beliebt dabei ist das Phishing, mit dem persönliche Daten wie Passwörter oder Kontodaten durch die so verbreiteten Schadprogramme an Kriminelle übermittelt werden. Ebenso kann dies beim Besuch von manipulierten Webseiten im Internet geschehen.

Was kann man dagegen tun? Einen vollkommenen Schutz gegen die vielfältigen Bedrohungen, die im Internet lauern, gibt es nicht. Allein die Zahl der Schadprogrammvarianten, die täglich im Internet neu auftauchen, beträgt rund 300.000 – wohlgemerkt pro Tag. Angesichts dieser Flut an Bedrohungen liegt es nahe zu resignieren. Mit den folgenden fünf Maßnahmen kann man einen Basisschutz gewinnen, der die wichtigsten Bereiche der häuslichen Informationstechnik umfasst:

Sicherheitsupdates. Fast alle Programme, die man auf dem Computer verwendet, haben Sicherheitsschwachstellen. Die Hersteller der Programme bessern laufend nach, um die Sicherheitslücken zu schließen. Dies geschieht durch sogenannte Sicherheitsupdates. In vielen Fällen lassen sich die Programme so einstellen, dass man automatisch benachrichtigt wird, wenn ein Update von Seiten des Herstellers vorliegt.

Schutzprogramme sind in dem oben genannten, einleitenden Beispiel wie die Haustür, die unerwünschte Besucher fernhält und nur Berechtigten den Zugang ermöglicht. Zu den Schutzprogrammen zählen Virenschutzprogramme und Personal Firewalls. Am Markt gibt es sowohl kostenfreie Produkte wie auch kostenpflichtige. Die Stiftung Warentest prüft hin und wieder derartige Programme und gibt Empfehlungen zur Auswahl (zuletzt im Heft test 04/2013).

Wichtig ist ein gesundes Misstrauen. Im Alltag würde auch nicht jedem die Tür geöffnet, der Einlass begehrt. So sollte man auch argwöhnisch sein, wenn man eine E-Mail erhält, die einem verdächtig vorkommt. Auf keinen Fall sollte man den darin enthaltenen Aufforderungen folgen und vor allem keine E-Mail-Anhänge öffnen. Vielfach verstecken sich hinter Anhängen die oben erwähnten Schadprogramme. Tipp des Datenschützers: Im Zweifelsfall immer jemanden zu Rate ziehen, dem man vertraut. Gemeinsam kann man sich die verdächtige E-Mail anschauen und in Ruhe entscheiden, ob es sich um einen Betrugsversuch handeln könnte.

Sichere Passwörter sind gleichsam wie Hausschlüssel – unerlässlich für einen wirksamen Schutz. Eine Haustüre mit einem Buntbartschloss stellt kein ernsthaftes Zugangshindernis dar. Entsprechend müssen Passwörter sehr sorgfältig ausgewählt werden, damit sie ihren Zweck erfüllen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg hält auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Technik“ ein Merkblatt zum Umgang mit Passwörtern zum Abruf bereit.

Wichtig ist auch, regelmäßig Sicherheitskopien der eigenen Daten anzufertigen. Damit beugt man dem Datenverlust durch technische Defekte ebenso vor wie auch der Bedrohung durch sogenannte Ransomware, die zu erpresserischen Zweck zunehmend eingesetzt wird. Mit Ransomware werden die Daten auf dem eigenen Rechner ohne eigenes Dazutun verschlüsselt. Für die Entschlüsselung wird dann ein Lösegeld (englisch Ransom) vom Besitzer des Computers gefordert. Das BSI empfiehlt Betroffenen, den geforderten Geldbetrag keinesfalls zu zahlen.

Weiterführende Links:

https://www.bsi-fuer-buerger.de
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/technik/
https://www.bsi.bund.de

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 3. Februar 2015