Sogenannte Wirtschaftsauskunfteien sind private gewerbliche Unternehmen, die bonitätsrelevante Erkenntnisse über Privatpersonen und Unternehmen sammeln, speichern und Dritten auf Anfrage gegen Entgelt übermitteln, wenn diese ein berechtigtes Interesse an einer solchen Information haben. Ein berechtigtes Interesse ist nur gegeben, wenn der Anfragende (Unternehmen oder Privatperson) ein ihn bindendes Angebot für einen Vertrag abgeben will, der für den Anfragenden mit wirtschaftlichen Risiken verbunden ist, insbesondere, wenn bei der Abwicklung des Geschäfts ein bestimmter Betrag kreditiert werden soll (z.B. Onlinekauf auf Rechnung: Das Unternehmen liefert vorab die Ware und geht dadurch ein wirtschaftliches Risiko ein). Eine derartige gewerbliche Betätigung ist gesetzlich zulässig. Wirtschaftsauskunfteien sind z.B. die Schufa, Arvato Infoscore, Creditreform, Bürgel u.a.
Wie stelle ich mein Smartphone richtig ein? Welchen Nutzen haben ChatGPT und Co.? Und welche Risiken birgt Künstliche Intelligenz? Was muss ich beim Videodreh beachten? Wie funktioniert Online-Banking? Und woran erkenne ich Cybermobbing oder Fake News im Netz?
Diese und weitere Fragen stehen im Fokus der 5. Woche der Medienkompetenz in ganz Rheinland-Pfalz vom 24. bis zum 30. Juni 2024.