Rat der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Was gilt es beim Fotografieren zu beachten?

Ob im Urlaub, bei Feiern oder einem Familienausflug – es gibt viele Erinnerungen, die man festhalten möchte. Ein Bild ist dafür eine schöne Möglichkeit und dank moderner Technik wird das Fotografieren immer einfacher. Gerade das Smartphone kommt mit seiner eingebauten Kamera zunehmend zum Einsatz. Als Fotoamateur muss man allerdings bestimmte Regeln beachten, um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Die folgenden Tipps erläutern, was man als Fotografin oder Fotograf beachten sollte:

  • In bestimmten Räumlichkeiten oder bei bestimmten Veranstaltungen bestimmt der Hausherr oder Veranstalter, ob fotografiert werden darf. Fotografierverbote, z.B. in Museen, muss man daher beachten.
  • Es ist grundsätzlich verboten, militärische Anlagen oder strategisch wichtige Bauwerke zu fotografieren (Schutzbereichsgesetz, § 5).
  • Zu beachten ist, dass ausländische Rechtsordnungen das Recht des Fotografierens unterschiedlich regeln (z.B. ist es in England kritisch, uniformierte Polizisten zu fotografieren).
  • Auf öffentlichen Plätzen oder Straßen darf man in der Regel immer fotografieren, aber nur, was jedermann von der Straße aus sehen kann, und wenn keine Personen im Fokus stehen.
  • Dies gilt auch für Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die sich bleibend an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen befinden, sie dürfen fotografiert werden. Man spricht hier von der sogenannten Panoramafreiheit, die unter diesen besonderen Umständen auch das Fotografieren von urheberrechtlich geschützten Werken erlaubt. Aber Achtung: In vielen Ländern gilt diese Panoramafreiheit nicht oder nur eingeschränkt.
  • Es ist kein Problem, Personen zu fotografieren, wenn diese damit einverstanden sind. Ausnahmen gelten aber z.B. bei Minderjährigen und Personen, deren Einsichtsfähigkeit ausgeschlossen ist. Das Fotografieren von Personen ohne deren Einverständnis kann grundsätzlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen.
  • Auch wenn die Person mit dem Foto einverstanden war, darf man es ohne Einwilligung nicht veröffentlichen, also z.B. in ein soziales Netzwerk einstellen.
  • Fotos aus dem Bereich der Zeitgeschichte dürfen grundsätzlich veröffentlicht werden. Wann eine Veröffentlichung erlaubt ist, muss im Einzelfall abgewogen werden.
  • Wie sieht es aus mit Kindern, die nackt im Planschbecken toben? Nacktfotos von Kindern sind erlaubt, solange sie im privaten Fotoarchiv landen. Der neugefasste Paragraf 201 des Strafgesetzbuchs verbietet jedoch den Verkauf solcher Bilder, dabei ist es unerheblich ob es sich um pornografische Aufnahmen handelt oder nicht.
  • Nacktaufnahmen von den Kindern oder Enkelkindern gehören auch nicht in ein soziales Netzwerk.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 1. August 2015