Datensammler auf dem Smartphone

Risiken und Nebenwirkungen von Apps

Smartphones und Apps sind die Standbeine der mobilen Internetnutzung. Ihnen kommt immer mehr der Status eines persönlichen Begleitgegenstandes zu, vergleichbar mit Geldbörsen, Brillen oder Armbanduhren. So wie diese begleiten die Geräte ihre Besitzerin und ihren Besitzer auf Schritt und Tritt. Neben den offensichtlichen Vorteilen für ihre Nutzerinnen und Nutzer erfassen viele Apps aber vor allem Daten, die den Herstellern nutzen.

Fast zwei Drittel der Deutschen besitzen mittlerweile ein Smartphone. Dabei werden diese längst nicht mehr nur zum Telefonieren genutzt: Die meisten Smartphone-Nutzerinnen und -nutzer surfen damit auch im Internet oder machen Fotos mit dem Gerät, viele laden zusätzliche Apps herunter, greifen auf soziale Netzwerke zu oder nutzen das Smartphone als Terminplaner. Die digitalen Alleskönner verfügen über ein umfangreiches Wissen über ihre Besitzerin oder ihren Besitzer und deren soziales Umfeld: Kontaktdaten, Termine, Kommunikations- und Nutzungsverhalten, Aufenthaltsorte, Konsumgewohnheiten, Interessen und Vorlieben. Diese Informationen stammen meist aus den sogenannten Apps, die ein Smartphone erst „smart“ werden lassen. Der Markt für Apps wächst unaufhaltsam. Im Jahr 2014 wurden in Deutschland schätzungsweise mehr als 717 Millionen Euro mit Apps umgesetzt. Im Jahr 2013 waren es noch 547 Millionen.

Wer hat was von den Apps?

Viele Wirtschaftsunternehmen haben die Möglichkeiten und den Nutzen der kleinen Smartphone-Programme erkannt und lassen sie in vielfältiger Weise programmieren. Viele der angebotenen Apps sind kostenlos. Jedoch hat niemand etwas zu verschenken. Der App-Entwickler refinanziert sich, indem er in seinen Apps Werbefläche vermietet. Daneben lesen Apps oft auch Daten vom Smartphone aus, zum Beispiel die Kontaktliste oder den Standort des Telefons. In vielen Fällen kann dies für die Verbraucherin oder den Verbraucher nützlich sein, zum Beispiel beim Zurechtfinden in einer fremden Stadt, allerdings können hierdurch auch Bewegungsprofile erstellt werden. Mit diesen Informationen über eine Nutzerin oder einen Nutzer können die digitalen Anzeigen besser auf die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Werbung kann deshalb auch teurer verkauft werden. Statt mit Geld bezahlen Verbraucherinnen und Verbraucher die kostenlosen Dienste also mit ihren Daten.

Welche Daten werden ausgelesen?

Dies betrifft allerdings nicht nur die Daten, die bei der Nutzung der App oder des Internets entstehen. Untersuchungen zeigen, dass viele Apps in einer Weise auf Daten des Smartphones zugreifen, die die Nutzerinnen und Nutzer so nicht erwarten. Etwa wenn eine Anwendung, die eine bloße Taschenlampenfunktion bietet, auf das Adressbuch, die Telefonliste, den Standort der Nutzerin oder des Nutzers oder die Liste der von ihnen besuchten Websites zugreift – ohne die Nutzerin oder den Nutzer darüber zu informieren oder um Erlaubnis zu fragen.

Man sollte also darauf achten, welche Daten eine App verwenden will. Für Smartphones mit dem weit verbreiteten Betriebssystem Android bis 5.0 lässt sich dies vor dem Download oder spätestens bei der Installation klären, da hier entsprechende Informationsmöglichkeiten bestehen beziehungsweise die Nutzerin oder der Nutzer darum gebeten wird, den Datenzugriffen zuzustimmen. Ab Android 6.0 findet man nun innerhalb der App den Menüpunkt „Berechtigungen“. Dahinter verbergen sich die Berechtigungen, welche die Anwendung hat. Nun kann man jede einzelne Option an- und abschalten können.

Bei Geräten mit dem Betriebssystem iOS (iPhone/iPad) erfolgt jeweils eine Nachfrage, wenn auf das Adressbuch oder den Standort zugegriffen werden soll; darüber hinaus kann festgelegt werden, welche Apps überhaupt auf Standortdaten, das Adressbuch, den Kalender, Fotos, das Mikrofon oder die Kamera zugreifen können sollen.

Man sollte anhand der Zugriffsberechtigungen, die die App verlangt, immer die Kosten und Nutzen der kleinen Programme im Einzelfall für sich persönlich abwägen.

Wie kann man den Datenzugriff durch die App erschweren?

Steuern kann man grundsätzlich auch, ob, wann und wer erfährt, wo man sich gerade befindet. Schließlich muss die GPS– oder WLAN-Funktion des Smartphones ja nicht dauerhaft aktiv sein, und wenn sie abgeschaltet sind, kann auch keine Applikation ungefragt auf Standortdaten zugreifen. Auch über die sogenannten mobilen Daten eines Smartphones können Standorte abgerufen und Daten vom Smartphone ins Internet (oder andersherum) übertragen werden. Deshalb ist es bei Wenignutzern eine Überlegung wert, die mobilen Daten nur dann zu aktivieren, wenn der Zugang zum Internet tatsächlich benötigt wird.

Das Verbraucherschutzministerium Rheinland-Pfalz bietet eine Checkliste, die erklärt auf was man bei der Nutzung von Apps achten sollte.

Worauf man noch achten sollte

Unerlässlich ist eine Antiviren-App. Denn ein Smartphone ist mehr Computer als Telefon und daher genauso anfällig für Viren oder Trojaner wie der heimische PC. Von allen großen Anbietern, die man aus dem PC-Bereich kennt, gibt es bereits Virenschutzprogramme speziell für Smartphones. Auch diese werden über den entsprechenden Anbietershop heruntergeladen.

Schädlinge können sich vor allem in Apps oder sonstiger Software verstecken. Deshalb ist es wichtig, keine Apps außerhalb der autorisierten Anbietershops herunterzuladen. Vor allem Android-Handys sind hier gefährdet: Der vergleichsweise hohe Marktanteil macht sie beliebt für Cyber-Kriminelle. Sicherheitsprogramme, die gezielt nach schädlicher Software suchen, können die Gefahren nur eindämmen, nicht vollständig ausschließen. Software-Hersteller bringen regelmäßig Updates ihrer Programme heraus, die Sicherheitslücken schließen. Deshalb sollte man darauf achten, dass die Software auf dem Smartphone aktuell ist.

Quelle: Eiermann, Helmut; Gollner, Christian; Steinhöfel, Barbara: Was das mobile Internet mit sich bringt. In: Silver Surfer – Sicher online im Alter. Lernbuch für aktive Internetnutzer. 3. Auflage 2015.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 1. Februar 2016