Ein Fernabsatzvertrag (BGB §312c) kommt beim Einkauf einer Ware über das Internet zustande. Da Kundinnen und Kunden eine Ware beim Erwerb im Netz nicht wie im örtlichen Geschäft ansehen und prüfen können, werden sie vom Gesetzgeber besonders geschützt. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge kommen aber nur dann zum Greifen, wenn der Vertrag zwischen einer Verbraucherin bzw. einem Verbraucher und einem Unternehmen unter „ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln“ geschlossen wird. Zudem muss das Unternehmen seine Waren gezielt über das Internet verkaufen. Beim Einkaufen im Internet trifft diese Regelung auf die meisten Geschäfte zu, die getätigt werden.
Ausnahmen von dieser Regelung sind zum Beispiel die Bestellung und Lieferung von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs oder für die Kundin oder den Kunden maßgefertigte Waren. Eine vollständige Liste findet sich im Widerrufsrecht BGB §312g. Für alle anderen Verträge hat der Verbraucher das 14-tägige Widerrufsrecht nach §355.
Am 28. Januar 2024 fanden mehr als 130 Interessierte den Weg ins Bethesda. Der Andrang war überwältigend. Die Digital-Botschafter*innen in Landau hatten zum fünfjährigen Bestehen ihres Projektes SENiOREN iNS iNTERNET eingeladen. Neben regelmäßigen Teilnehmer*innen des Angebots, fanden viele neue Gesichter den Weg zur Veranstaltung, die sich über die Veranstaltungen der Di-Bos in Landau informieren wollten. Eingeladen wurden des Weiteren Vertreter*innen aus Politik, Verantwortliche des Landesprojekts Digital-Botschafter*innen RLP und natürlich durften auch nicht die Gastgeber und Kooperationspartner, das Bethesda Landau, fehlen.