Einzugsermächtigung

Als Einzugsermächtigung bezeichnet man die Erlaubnis des Käufers, dass der Verkäufer die Rechnungssumme per Lastschrift vom Konto des Käufers einziehen darf. Bei diesem Verfahren hat der Käufer das Recht, ohne Angabe von Gründen die Lastschrift zurückzugeben.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 17. Dezember 2014

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