Einstweilige Verfügung

Eine einstweilige Verfügung ist der Beschluss eines Gerichts für ein Eilverfahren im Zivilprozess. Voraussetzung sind ein rechtlicher Anspruch und Eilbedürftigkeit. Eilbedürftigkeit bedeutet, dass der rechtliche Anspruch untergehen könnte, wenn nicht rasch eine gerichtliche Entscheidung getroffen wird. Es findet keine ausführliche Prüfung des Sachverhaltes statt, insbesondere werden keine Zeugen gehört. Der Antragsgegner kann gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen, dann kommt es zu einer gerichtlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 7. April 2015

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