Nutzerfreundliche Internetseiten

Surfen ohne Grenzen

Das Internet hat älteren Menschen viel zu bieten. Es hält zum Beispiel Informationen zum Zeitgeschehen, Gesundheit oder Reisen bereit und ermöglicht, bestehende Kontakte zu pflegen oder neue zu knüpfen. Unübersichtliche Internetseiten mit blinkenden Elementen und schwer nachvollziehbare Menüs erschweren die Handhabung und halten insbesondere ältere Menschen von der Nutzung ab. Dabei haben schon kleine Veränderungen oft große Wirkung.

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen IT, Medien- und Webseiten-Gestaltung, aus Blinden- und Sehbehinderten-Verbänden sowie mit engagierten Seniorinnen und Senioren hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) die Checkliste „Nutzerfreundliche Internetseiten“ entwickelt. Mit dieser können Organisationen und Unternehmen ihre Internetseiten auf eine einfache Handhabung hin überprüfen – getreu dem Motto der BAGSO-Vorsitzenden Prof. Dr. Ursula Lehr: „Muss es heißen: Sind die Älteren reif für das Internet? Nein! Es muss heißen: Ist das Internet reif für die Älteren?“.

Die Checkliste soll helfen, die Bedingungen für ältere Nutzerinnen und Nutzer von Internetseiten stetig zu verbessern. Sie umfasst rund 70 Kriterien. Die Handlungsempfehlungen sind bei bestehenden Internetseiten weitgehend ohne großen Aufwand umsetzbar. Sie ermöglicht, Webseiten selbst zu testen und sie entsprechend anzupassen. Zudem besteht die Möglichkeit, Internetseiten durch eine erfahrene BAGSO-Expertin oder einen erfahrenen BAGSO-Experten überprüfen zu lassen. Nach erfolgreicher Prüfung durch die BAGSO kann eine Verbraucherempfehlung mit entsprechender Stellungnahme und Öffentlichkeitsarbeit ausgesprochen werden.

Prüfungsbereiche

Die Prüfung bezieht sich auf

  • Aufbau
  • Handhabung/Benutzerführung
  • Multimediale Inhalte
  • Text und Sprache
  • zusätzliche Aspekte, wie zum Beispiel „Vorlesefunktion vorhanden“ oder die integrierten „PDF-Dateien sind barrierefrei“.

Bisher fehlte ein Ansatz, der praktikabel wesentliche Kriterien zusammenstellt, die vielen älteren Menschen wichtig sind und erste Schritte in Richtung barrierearme Gestaltung von Internetseiten ermöglichen. Die BAGSO möchte mit dieser Checkliste Barrieren im Netz reduzieren und richtungsweisende Möglichkeiten aufzeigen.

Die Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BarrierefreieInformationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) trägt auch dazu bei.

Beispiele für Barrierearmut

  • Die Kontaktinformationen sind ausdruckbar. (Bereich „Aufbau“)
  • Fließtexte und Navigationselemente können mehrfach vergrößert werden. (Bereich „Handhabung“)
  • Auf blinkende, flackernde, sich bewegende Elemente und Animationen wird verzichtet. Sind sie Bestandteil einer Webseite, müssen sie leicht ausschaltbar sein (Bereich „Multimediale Inhalte“).

Einige erste Tipps kann man bereits in einem Flyer bekommen. Die komplette Checkliste „Nutzerfreundliche Internetseiten“ kann für 5 Euro bei der Service Gesellschaft der BAGSO erworben werden.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 1. November 2015