Vernetzte Daten

Der gläserne Verbraucher

Nicht mehr nur im Berufsleben spielt moderne Technik eine immer wichtiger werdende Rolle. Auch der Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern wird immer stärker von Technik begleitet. Der Trend geht hin zur Vernetzung aller nur erdenklichen Geräte: So könnte bald die Heizung des Zuhauses über die Konsole des Autos gesteuert werden oder der leere Kühlschrank automatisch Milch und Käse bestellen. Diese praktischen Anwendungen haben ein Problem – den  Datenschutz.

Vernetzte Technik kann nur dann reibungslos funktionieren, wenn die Geräte untereinander über verschiedene Wege wie zum Beispiel das Internet frei „kommunizieren“ können. Der Inhalt dieser Kommunikation enthält jedoch höchst sensible Daten zur persönlichen Lebensführung. Diese Daten müssen geschützt werden, da ihre Offenlegung einen Eingriff in die Privatsphäre bedeutet und weil Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch gegenüber Unternehmen Nachteile erleiden können.

Die totale Erfassung und Vernetzung

Smarte Technologien können Menschen dabei helfen, ihren Alltag schneller und einfacher zu bewältigen. Die meisten smarten Geräte verfügen über zahlreiche Sensoren, mit denen sie Informationen aus der Umwelt aufnehmen und verarbeiten können. Zum Beispiel erfassen die Geräte satellitengenau ihre Position und können mithilfe einer eingebauten Kamera und dem internen Mikrofon sogar „sehen“ und „hören“.

Hier einige Beispiele: Das Smartphone kann Bewegung messen und versteht gesprochene Sprache immer besser. Sensoren für Heizungssysteme sind in der Lage, die Anwesenheit von Menschen in bestimmten Räumen zu erkennen, Fitnesssysteme messen die Herzfrequenz und zählen die Schritte, der Fernseher speichert, welche Sendungen angesehen wurden.

Das alltägliche Leben wird digital gespiegelt. Die smarten Geräte erhalten tiefe Einblicke in das Privatleben. Manchmal sogar tiefere Einblicke, als enge Familienangehörige erhalten würden.

Die Vernetzung der Sensoren und Erfassungssysteme ist Voraussetzung für das Funktionieren smarter Technologien, doch die anfallenden Informationen können auch zu Zwecken der Werbung genutzt werden. Schon heute findet die Kommerzialisierung von Informationen über den Alltag, also eine wirtschaftliche Verwertung, statt. Verbraucherinnen und Verbraucher bemerken dies zum Beispiel immer dann, wenn ihnen im Internet wiederholt Werbung für genau jene Produkte angezeigt wird, die sie sich gerade erst oder vor ein paar Tagen angesehen haben.

Wer hat Zugriff auf die Daten?

Grundsätzlich unterstehen personenbezogene Daten dem Datenschutzrecht. Eine Verwendung von Daten, die über den reinen Vertragszweck hinausgeht, bedarf nach deutschem und europäischem Recht in aller Regel einer gesonderten Einwilligung. Für Marketingzwecke ist die Datennutzung ohne Einwilligung gar nicht erlaubt.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich mittlerweile schon daran gewöhnt, dass sie beim Abschluss von Verträgen mit einer ganzen Reihe von datenschutzrelevanten Erklärungen konfrontiert werden. Im Kleingedruckten verstecken sich die erforderlichen Einwilligungserklärungen, die Werbung aufgrund der nutzungs- und verhaltensabhängigen Daten aus smarten Geräten ermöglichen.

Wer die Verwendung der Daten nicht wünscht, muss ihr erst mühsam durch ein Schreiben an den Anbieter widersprechen, wenn der Widerspruch nicht in den Datenschutzeinstellungen erklärt werden kann. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei smarten Geräten für ihren Schutz derzeit selbst sorgen, indem sie Datenschutzbestimmungen vor einem Vertragsabschluss aufmerksam prüfen und ungewollt erteilte Einwilligungen zurücknehmen.

Datenschutz bedeutet auch, dass Daten technisch vor fremdem Zugriff sicher sein müssen. In der letzten Zeit haben die vielen Einbrüche von Kriminellen und Hackern in IT-Systeme von Unternehmen weltweit gezeigt, dass Verbraucherdaten ein attraktives Angriffsziel sind. Derzeit konzentrieren sich die Angreifer noch auf Bank- und Kreditkartendaten. Smarte Systeme erfassen deutlich mehr Informationen, die auch für kriminelle Zwecke dienlich sein könnten.

Diskriminierung durch Profilbildung

Die Anhäufung von Nutzungs- und Verhaltensdaten erlaubt es Unternehmen, das Konsumverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern in bestimmten Grenzen vorherzusagen. Grundlage für diese Vorhersagen ist eine systematische Auswertung aller gesammelten Daten. Wer im Internet ein Kinderbett bestellt, hat in Kürze sicherlich auch Bedarf an Babynahrung. Wer am Smartphone gerne Reiseberichte über die Karibik liest, über ein geringes Einkommen verfügt und regelmäßig an der Ostsee unterwegs ist, kann vielleicht mit einer Werbung für eine Discount-Reise nach Mallorca begeistert werden.

Die gesammelten Daten können von Unternehmen zu Verhaltens- und Einkaufsprofilen zusammengestellt werden. Wie diese Profile im Detail erstellt werden, bleibt Verbraucherinnen und Verbrauchern verborgen. Die Aussagen, die aufgrund der Profile getroffen werden, können sie ebenfalls nicht beeinflussen. Tatsächlich kann die Profilbildung nicht nur in passgenaue Werbung münden, sondern den Zugang zu bestimmten Angeboten oder Vergünstigungen erschweren. Durch niedrige Aktionspreise oder Sonderkonditionen für den Bezug von Waren und Dienstleistungen wollen Unternehmen den Absatz fördern. Durch Profilbildung können sie besser als je zuvor einschätzen, bei welchen Konsumenten eine Maßnahme zur Absatzförderung dauerhaft erfolgversprechend ist und bei welchen nicht. Nur wer das gewünschte Profil mitbringt, profitiert von günstigen Angeboten.

Informationen zur Lebensführung sind zum Beispiel auch für Versicherungen von Interesse. Allein der Kauf von Bergsteigerutensilien im Outdoor-Laden oder schlechte Fitnessdaten aus dem smarten Heimtrainer dürfen nicht die Chancen für den Abschluss beispielsweise einer günstigen Risikolebensversicherung verringern.

Datenschutzrechte geltend machen

Verbraucher sollten immer wissen können, welche Daten ein Unternehmen aus smarten Geräten sammelt, wie diese verknüpft werden, wer darauf Zugriff hat und inwieweit sich dies nachteilig auswirken kann. Eine umfassende Transparenz ist derzeit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Zumindest können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Datenschutzrechte auf Auskunft, Löschung und Berichtigung auch gegenüber den Sammlern von Nutzungs- und Verhaltensdaten geltend machen.

Quelle: Gollner, Christian; Steinhöfel, Barbara: Blick in die Zukunft des Internets. In: Silver Surfer – Sicher online im Alter. Lernbuch für aktive Internetnutzer. 3. Auflage 2015.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 1. April 2018