Eine Gefahr für die Meinungsfreiheit?

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Ein Verbotsschild, auf dem jemand flucht.

Seit Anfang des Jahres ist das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bereits geplant, nun tritt es in Kraft. Online-Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube sind ab dem 01. Oktober 2017 gesetzlich dazu verpflichtet, Hasskommentare und offenkundig strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden von ihrer Website zu löschen. Bei Verstößen müssen die Anbieter mit Bußgeldern bis zu 50 Millionen Euro rechnen. Eigentlich sollte das neue Gesetz bereits vor den Bundestagswahlen in Kraft treten, allerdings stand und steht der Gesetzesentwurf von Heiko Maas in der Kritik.

Gegner des Gesetzes haben Sorge vor einer regelrechten Löschwelle im Internet und damit einhergehender Zensur. Sie befürchten, dass die Anbieter aus Angst vor Bußgeldern vorschnell Beiträge und Kommentare löschen. Damit soziale Netzwerke den neuen Anforderungen gerecht werden können, gibt es eine dreimonatige Übergangsphase bis die Bußgelder realisiert werden. Bei weniger eindeutig rechtswidrigen Inhalten haben die Anbieter sieben Tage Zeit, um die Rechtslage abzuklären und den Inhalt gegebenenfalls zu löschen. Facebook hat bereits ein eigenes Team zusammengestellt, das in Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden für eine ordentliche Ausführung der Kontrollen zuständig ist.

Weitere Informationen gibt es auf heise.de.

Mehr zum Thema Hate Speech gibt es hier.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 10. Oktober 2017