Verbrauchertipp

Ausweispflicht bei Prepaid-Handys

Wer zukünftig ein PrepaidHandy kauft, muss seinen Ausweis vorlegen. Zuvor war es möglich, entsprechende SIM-Karten zu kaufen und zu nutzen, ohne dass eine Prüfung der Identität stattfand. Weitgehend anonymes Telefonieren war dadurch möglich. Ein neues Gesetz soll dies verhindern; nach einer Übergangsfrist gilt die Ausweispflicht ab dem 1. Juli 2017.

Diese Regelung ist Teil eines neuen Anti-Terror-Pakets. Das sogenannte „Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ regelt unter anderem die engere Zusammenarbeit und den Austausch von Daten mit ausländischen Geheimdiensten und ist seit dem 30. Juli 2016 in Kraft.

Heise online berichtet über das neue Gesetz.

Auch die Bundesregierung informiert darüber auf ihrer Internetseite.

Dieser Artikel gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Datum: 4. August 2016